DHL-Paketboten klingeln nicht an Türe – „Keine Verpflichtung mehr“

Ein DHL-Bote an seinem Fahrzeug. Bestimmte Pakete sind verboten.
Symbolbild © istockphoto/tupungato

Immer wieder gibt es Ärger mit der Post. Ganz besonders die Auslieferung der Pakete bereitet oft Probleme. Nun müssen DHL-Paketboten nicht einmal mehr an der Tür klingeln.

Ein Klingeln an der Tür und schon ist das Päckchen oder Paket da. So einfach funktioniert das leider schon lange nicht mehr. Ganz besonders in Großstädten gibt es immer wieder Ärger mit der Lieferung von Paketen. Nun müssen DHL-Paketboten nicht einmal mehr an der Tür klingeln. Das steckt dahinter.

Freudiges Warten auf das Päckchen

Wer etwas bestellt hat und sich auf sein Paket oder Päckchen freut, wartet oft den ganzen Tag zu Hause. Bei jedem Klingeln an der Tür wird die Hoffnung laut: Jetzt kommt der DHL-Paketbote! Doch genau hier erlebt man oft eine Enttäuschung. Anstatt des erhofften Pakets oder Päckchens hat man am Ende einen Abholschein im Briefkasten, obwohl man nachweislich die ganze Zeit zu Hause war. Was viele Verbraucher nämlich nicht wissen: Es gibt jetzt neue AGBs bei dem Unternehmen DHL und diese besagen, dass DHL-Paketboten nicht mehr klingeln müssen.

Im Juli des vorletzten Jahres – also mitten während der Coronapandemie – gab es eine wichtige Änderung bei der DHL. Denn seitdem müssen die DHL-Paketboten die Päckchen oder Pakete nicht mehr persönlich an die Empfänger übergeben. Dadurch sollte damals verhindert werden, dass sich die Mitarbeiter von DHL selbst mit dem gefährlichen Virus anstecken. Mittlerweile wird die neue AGB-Regelung besonders aus einem Grund weiter beibehalten: Zeitersparnis. Wenn die DHL-Paketboten nicht mehr an jeder Tür klingeln und warten müssen, ob überhaupt jemand öffnet, schaffen sie es schneller durch ihr Gebiet.

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Bestimmte Vorraussetzungen

Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Denn offiziell dürfen die DHL-Paketboten nur dann nicht an der Tür klingeln, wenn vom Empfänger im Vorhinein die Option „Ablageort“ gewählt wurde. Diese Auswahl kann ganz einfach über die normale Webseite der DHL vorgenommen werden. Vor der Änderung der AGBs im Jahr 2021 mussten die DHL-Paketboten trotz der Option „Ablageort“ zumindest einmal klingeln. Wer nun „Ablageort“ wählt und sich dennoch ein Klingeln wünscht, muss das extra angeben. So gibt es bei der DHL zusätzlich zu „Ablageort“ nun auch die Option „Klingelwunsch“.