Der GEZ-Beitrag in Deutschland wird wahrscheinlich erneut erhöht, was für Diskussionen bei den Bürgern sorgt. Der Grund dafür sind gestiegene Ausgaben für Programme und Personal bei den Sendern.
Es sieht so aus, als ob die Gelder bald wieder fließen könnten, jedoch auf Kosten der Verbraucher. Es deutet sich an, dass die Rundfunkgebühren in Deutschland, die auch als GEZ-Beitrag bekannt sind, erneut steigen könnten. Diese Nachricht sorgt für Unmut und hitzige Diskussionen in der Bevölkerung.
Erhöhung der GEZ-Gebühr um etwa 3 %
Im kommenden Jahr 2025 steht eine erneute Anhebung der Rundfunkkosten an. Haushalte werden dann monatlich 18,94 Euro statt der bisherigen 18,36 Euro bezahlen müssen – ein Zuwachs von 3,1 Prozent. Diese Erhöhung belastet Verbraucher zusätzlich zu den bereits bestehenden Problemen wie der Energiekrise und steigenden Preisen für Verbrauchsgüter. Die Rundfunkanstalten führen als Grund für diesen Schritt an, dass die Ausgaben für Programme und Personal gestiegen sind. Insbesondere die Berichte über hohe Gehälter einiger führender Moderatoren von ARD und ZDF sorgen für Debatten. Die geplante Erhöhung stößt bei der Bevölkerung und politischen Entscheidungsträgern auf starken Widerstand. Laut einer Umfrage des Instituts „Insa“ sind 78 Prozent der Befragten gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren. Es wäre erst die zweite Erhöhung seit der Einführung des pauschalen Rundfunkbeitrags im Jahr 2013.
Diese Personengruppen können eine Befreiung beantragen
Die Entscheidung über die Anhebung der Beiträge ab 2025 wird voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres getroffen. Es ist wahrscheinlich, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem Ministerpräsidenten bereits im Februar eine entsprechende Empfehlung unterbreitet. Allerdings gibt es bereits jetzt Widerstand gegen diese Pläne, primär in Bayern, wo Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Ablehnung öffentlich gemacht hat.
Es ist ratsam, dass Personen, die möglicherweise von den Rundfunkgebühren befreit werden können, ihre Ansprüche überprüfen. Menschen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, Studierende, Auszubildende in ähnlichen Situationen sowie sehbehinderte Personen haben die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Auch Rentner mit begrenzten finanziellen Mitteln könnten von den Gebühren entlastet werden.