Einfach Ostereier suchen: In Deutschland drohen neue Strafen

Ein Mädchen nimmt aus einem Osterkorb mit Eiern ein buntes Ei heraus.
Symbolbild © istockphoto/ediebloom

Einfach überall herumzustreifen und Ostereier zu suchen, kann in Deutschland zu Strafen führen. Worum es dabei geht und wieso diese Regeln so streng sind, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wer sich einfach im öffentlichen Raum bewegt und überall Ostereier sucht, dem können in Deutschland Strafen drohen. Wieso das so ist und weshalb dieses Vorgehen seine Richtigkeit hat, erklären wir hier.

Der Countdown läuft

Die Kinder in Deutschland und anderen christlichen Ländern dieser Welt dürften mächtig aufgeregt sein, denn morgen ist Ostersonntag. Dann beginnt die Suche nach Ostereiern und anderen Leckereien, die der Osterhase versteckt hat. Bei so manchem Kind findet die Suche im eigenen Garten statt. Andere Eltern sind da kreativer und verlegen das Oster-Spektakel an öffentliche Orte wie den nahegelegenen Park. Der Nachwuchs freut sich über einen aufregenden Spaziergang, während der Vater oder die Mutter schon einmal unauffällig vorgeht und den Osterhasen beim Verstecken der Leckereien unterstützt. Doch hier gilt es vorsichtig zu sein, sonst könnte es zu Strafen kommen.

Ostereier suchen: In Deutschland drohen Strafen

Viele werden sich jetzt sicherlich fragen, was denn in diesem Zusammenhang strafbar sein kann. Ganz einfach: Wer mit den Kindern oder allein Ostereier suchen geht, dem können in Deutschland genau dann Strafen drohen, wenn es nicht die eigenen Eier und Leckereien sind. Findet man nämlich Osterkörbchen von anderen Menschen und nimmt diese einfach mit, gilt dies als Straftat. Denn von Gesetzes wegen darf man nur gefundene Gegenstände behalten, die offensichtlich weggeworfen wurden. Aber davon ist bei versteckten Osternestern oder Ostereiern nicht auszugehen. Dabei ist es auch egal, wie viel die versteckten Dinge wert sind. Erreichen sie einen Wert von über 10 Euro, muss man sie beim Bürgeramt oder Fundbüro abgeben. Wer dies nicht tut, macht sich der sogenannten Unterschlagung strafbar. Dafür drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Bis zu einem Wert von 500 Euro darf der ehrliche Finder mit einem Finderlohn von fünf Prozent rechnen. Deswegen gilt zu Ostern: Wer fremde Osternester findet, lässt sie am besten stehen. Denn neben dem Gesetz verbietet es auch die Moral, den Kindern die Leckereien zu klauen.

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