Es droht Gefängnis: Handys lieber nicht am Arbeitsplatz aufladen

Man hält Smartphone mit leerem Akku in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/juststock

Aufgepasst: Aus diesem Grund solltet ihr Handys lieber nicht am Arbeitsplatz aufladen, sonst könnten euch harte Strafen drohen.

Viele Menschen laden ihr Handy am Arbeitsplatz auf, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. Und es ist auch ein sehr verlockender Gedanke, wenn am späten Nachmittag die Akkuanzeige langsam in den roten Bereich rutscht. Was allerdings nur die wenigsten wissen: Das Laden von Handy am Arbeitsplatz ist strafbar.

Handys am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt

Das Laden eines Privathandys am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, wenn man sich nicht vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers eingeholt hat. Juristisch gesehen ist es sogar eine Straftat, die als „Entziehung elektrischer Energie“ mit einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht. Dabei ist selbst der Versuch, das Handy an die Steckdose am Arbeitsplatz zu stecken, bereits strafbar.

Aufladen am Arbeitsplatz: Das ist zu tun

Zum Glück dulden wohl die meisten Arbeitgeber das Aufladen des Handys am Arbeitsplatz stillschweigend. Das vollständige Laden eines Akkus ist günstiger als ein Cent und fällt aus diesem Grund wohl nur bei den allerwenigsten Firmen ins Gewicht. Dennoch ist man erst auf der sicheren Seite, sobald man die Erlaubnis seines Vorgesetzten eingeholt hat.

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Kündigung droht

Sollte der Arbeitgeber es seinem Mitarbeiter nicht erlauben, das Handy am Arbeitsplatz zu laden und dieser dennoch dabei erwischt werden, so ist zudem eine Abmahnung möglich. Sollte der Arbeitnehmer danach erneut versuchen, die Steckdosen des Arbeitgebers für seine privaten Anliegen nutzen, kann der Arbeitgeber sogar eine rechtswirksame Kündigung ausbrechen.

Andere Elektrogeräte ebenfalls verboten

Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Elektrogeräten, welche nicht direkt vom Arbeitgeber gestellt sind. Dazu zählen unter anderem Ventilatoren im Sommer, private Kaffeemaschinen oder auch Radios für die gute Stimmung im Büro. Hier gilt es zudem auf das Arbeitsschutzgesetz – kurz ArbschG – zu achten. Einige Elektrogeräte können nämlich durchaus als eine Gefahrenquelle gesehen werden, sollten sie nicht regelmäßig gewartet werden. Und das ist bei privaten Geräten wohl nur selten der Fall.