Es ist soweit: Nächstes Bundesland lockert weitere Corona-Regeln

Medizinische Maske vor dem deutschen Bundestag.
Symbolbild © istockphoto/mahos

In einem Bundesland gibt es eine Veränderung der Coronaauflagen. Die Bewohner freuen sich, denn die Regeln werden gelockert.

Änderungen der Coronaauflagen

NRW lockert als erstes Bundesland die Coronaregeln für den Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einwohner in Nordrhein-Westfalen, die ihre Angehörigen in Pflegeeinrichtungen oder Gefängnissen besuchen möchten, dürfen sich jetzt freuen. Denn das Land hat die bislang geltenden Coronaregeln diesbezüglich gelockert. Dennoch gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Für viele Angehörigen in Pflegeheimen und Krankenhäusern in NRW ist es wahrscheinlich das schönste Weihnachtsgeschenk. Denn sie können jetzt wieder leichter Besuch empfangen. Ab Freitag, 23. Dezember, werden keine gesonderten Nachweise von Teststellen mehr benötigt.

Das sind die neuen Regeln

Wer künftig einen Angehörigen in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Gefängnis besuchen möchte, benötigt lediglich einen Selbsttest. Dies teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitagabend, 16. Dezember, auf Twitter und Facebook mit. Die Besucher müssen der Einrichtung jedoch auf Nachfrage versichern, dass der Test negativ war. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen können Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen.

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Diese neue Regelung tritt einen Tag vor Weihnachten in Kraft, nämlich am Freitag, den 23. Dezember. Somit ist diese für viele Bewohner von NRW ein Weihnachtsgeschenk. Denn bislang musste man vor einem Besuch in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eine Teststation aufsuchen und sich dort testen lassen. Dies war für viele ein enormer logistischer Aufwand und spontane Besuche im Krankenhaus waren somit nicht möglich.

Verhalten bei positivem Selbsttest

Die Lockerung der Coronaregel beginnt am 23. Dezember 2022. Sie gilt für Krankenhäuser, Pflegeheime und Justizvollzugsanstalten. Künftig reicht ein Corona-Selbsttest für einen Besuch. Auf Nachfrage muss dann bestätigt werden, dass dieser Selbsttest negativ ausfiel. Die Einrichtung kann jedoch bei Zweifel eine Kontrolle durchführen.

Fällt dieser Selbsttest jedoch positiv aus, besteht laut dem NRW-Gesundheitsministerium jedoch nach wie vor die Verpflichtung, einen offiziellen Kontrolltest vorzunehmen. Dieser kann entweder in Form eines kostenlosen PCR-Tests oder weiterhin als Selbstzahlertest in einer Bürgerstelle erfolgen.