Finanzämter führen neue Maßnahmen ein – „Sparkasse verbannt“

Eine Frau geht an einer Sparkassen-Filiale vorbei, die sich wohl in einer Innenstadt befindet. Die Filiale ist sehr groß. Man erreicht sie nicht nur durch eine Drehtür, sondern auch durch zwei Nebeneingänge.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

Steuerzahler aufgepasst: Die Finanzämter führen jetzt neue Maßnahmen an und verbannen damit die Sparkasse. Dies hat auf so manchen Bürger in Deutschland Auswirkungen, die man jetzt unbedingt beachten muss.

Wer seine Steuern regelmäßig an das zuständige Finanzamt überweist, muss nun besonders aufpassen, denn aufgrund einer neuen Maßnahme verbannen die Finanzämter jetzt die Konten der Sparkasse. Dies hat auf einige Bürger enorme Auswirkungen, über die man unbedingt Bescheid wissen muss.

Finanzämter verschärfen Maßnahmen

So mancher Bürger in der Bundesrepublik ist mit dem Finanzamt nicht gerade gut Freund. Für alles muss man Steuern zahlen und wer seine Steuererklärung auf Anfrage nicht abgibt, dem drohen knallharte Schätzungen und enorme Nachzahlungen. Dieser Eindruck verschärft sich umso mehr dadurch, dass die Finanzämter in den letzten Monaten verstärkt Menschen im Visier hatten, die zum Beispiel Gelder auf ihren PayPal-Konten haben oder privat ihre Verkäufe über eBay und Kleinanzeigen tätigen. Hier schaut das Finanzamt nun noch genauer hin, denn ab einem bestimmten Umsatz oder einer festgelegten Anzahl von Verkäufen fallen diese Aktivitäten nicht mehr unter rein privates Vergnügen.

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Finanzämter verbannen die Sparkassen

Nun führen die Finanzämter neue Maßnahmen ein und verbannen deshalb die Sparkassen. Diese betreffen jedoch nicht die Steuerzahler, die wieder einmal mehr Steuern bezahlen sollen, sondern die eigenen Konten der Finanzämter bei den Sparkassen. Diese gibt es jetzt nämlich nicht mehr bei den bundesweiten Filialen der Sparkassen, sondern bei der Deutschen Bundesbank. Hier sind die Kosten für die Ämter nämlich null. Bei den Sparkassen wurden die Gebühren wieder einmal enorm erhöht und gehen damit über die Mittel der Finanzämter hinaus. Deshalb habe man sich zu einem Bankwechsel entschlossen. Betroffen sind all diejenigen, die ihre Zahlungen an das Finanzamt in Eigenregie überweisen. Sie müssen nämlich auf die aktuelle Bankverbindung des zuständigen Amtes achten und die IBAN ändern. Wer dem eigenen Finanzamt dagegen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss gar nichts tun. Die Anpassungen finden hier automatisch statt.