Fliegende Stühle und Messer: Streit in Karlsruher Flüchtlingsunterkunft eskaliert!

Symbolbild

Karlsruhe (ots) – Streitigkeiten unter Jugendlichen sind am Mittwoch gegen 11.45 Uhr in einer  Unterkunft für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge in der Karlsruher Sophienstraße eskaliert.

Erst nach dem Einsatz starker Polizeikräfte und der Gewahrsamnahme von fünf jungen Männern war die Lage zu beruhigen. Bereits am Vorabend war es gegen 19.50 Uhr zu Auseinandersetzungen von bis zu 20 Personen im Flur beziehungsweise Aufenthaltsbereich des vierten Obergeschosses gekommen. Nach den Feststellungen des Polizeireviers Karlsruhe-West mündeten zunächst verbale Streitigkeiten unter Syrern, Afghanen, Ägyptern und Marokkanern im Alter von 16 und 17 Jahren in körperliche Auseinandersetzungen.

Teils seien Stühle aufeinander geworfen worden und ein 17-jähriger Ägypter
soll mit einem Messer gedroht haben. Im Zuge der Handgreiflichkeiten erlitt einer der Beteiligten einen epileptischen Anfall. Die hinzugezogenen Rettungskräfte brachten den Verletzten in ein Krankenhaus. Zu nennenswerten Verletzungen weiterer Personen kam es
nicht. Die offenbar wegen Ruhestörung streitenden Parteien wurden getrennt und beruhigten sich.

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Am späten Mittwochvormittag bahnte zwischen den nach wie vor erhitzten Gemütern ein neuer Streit an, nachdem einer der Hauptaggressoren in eine andere Unterkunft verlegt werden sollte. Erneut kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen der zwei Gruppen arabischer sowie ägyptischer Herkunft und der Streit schien zu eskalieren.

Die Polizei musste zur Beruhigung der Lage mehrere Streifenbesatzungen sowie Zusatzkräfte der Bereitschaftspolizei einsetzen. Zunächst waren drei Beteiligte der Schlägerei in Gewahrsam genommen worden. Trotzdem verhielten sich beide Lager weiter höchst aggressiv und sprachen Drohungen gegenüber den in Polizeigewahrsam befindlichen Jugendlichen aus. Erst nachdem zwei weitere Aggressoren in Gewahrsam kamen, kehrte schließlich Ruhe ein. Auch bei diesem Streit wurde niemand schwerwiegend verletzt.

Bis zur weiteren Entscheidung über die Verlegung von Personen in andere Unterkünfte verbleibt ein Teil der eingesetzten Polizeikräfte vorsorglich vor Ort.

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