Geld gibt es geschenkt: 700-Euro-Zuschuss ist für Bürger verfügbar

Eine weibliche Hand hält mehrere Hundert-Euro-Scheine. Nun wurde der nächste Zuschuss freigegeben.
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Bei der nächsten Steuererklärung können Bürger sich dank eines genialen Tricks satte 700 Euro Zuschuss sichern. Dazu müssen sie nur bestimmte Tricks und Spielregeln kennen, um beim Ausfüllen nichts falsch zu machen.

Wenn es darum geht, Geld anzusparen, bieten vermögenswirksame Leistungen (VL) eine attraktive Möglichkeit, sich stolze Sümmchen zu sichern. Dabei unterstützt der Arbeitgeber den Vermögensaufbau, während die Anlageform vom Arbeitnehmer bestimmt wird. Doch das Beste daran ist, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Geld dazugibt – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Dieser spezielle Zuschuss winkt jedem Bürger und nennt sich Arbeitnehmer-Sparzulage, die bis zu 738 Euro pro Jahr beträgt.

Neue Regelungen verdoppeln die Einkommensgrenzen

Bisher waren die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage recht eng gesteckt. Dies führte dazu, dass nur eine begrenzte Anzahl von Arbeitnehmern davon profitieren konnte. Allerdings änderte sich dies Anfang 2024, da ein neues Gesetz die Einkommensgrenzen verdoppelt hat. Konkret liegt die neue Grenze nun bei 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Paare. Da kommt bei Angestellten mit einem durchschnittlichen Einkommen zu Recht Freude auf.

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Nun können mehr als 14 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser Förderung profitieren. Die bisherigen Regeln sahen vor, dass die Einkommensgrenzen je nach Anlageform der VL unterschiedlich waren. So galten beispielsweise für Aktienfonds oder Beteiligungen andere Grenzen als für Bausparverträge. Diese Unterscheidung fällt mit den neuen Einkommensgrenzen weg.

Steuererklärung als Schlüssel zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen Arbeitnehmer sie jährlich in ihrer Steuererklärung beantragen. Dabei wird die Höhe der Zulage je nach Anlageform der VL berechnet. Beim Abschluss eines Aktienfonds können Arbeitnehmer bis zu 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Zulage erhalten, während es bei einem Bausparvertrag 9 Prozent sind.

Wenn jemand zwei Verträge für Vermögenswirksame Leistungen hat, kann er für beide die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Das bedeutet, dass man beispielsweise für einen Aktienfondsvertrag 80 Euro pro Jahr und für einen Bausparvertrag 43 Euro pro Jahr als Zulage erhalten könnte, was insgesamt 123 Euro pro Jahr ausmacht. Über die sechs Jahre Laufzeit der VL-Verträge hinweg summiert sich diese Zulage zu einem beträchtlichen Betrag von 738 Euro. Vorausgesetzt, man nutzt alle verfügbaren Zuschüsse voll aus.