Große Kritik! Gesetz von Landtag verabschiedet in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am Mittwoch ein eigenständiges Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet.

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) verteidigte die Regelung im Stuttgarter Landtag erneut gegen Kritik. Sie sei verfassungsfest, gerecht und sorgsam ausgearbeitet.

Der Steuerzahlerbund sieht dagegen in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit beschlossen die Abgeordneten das Gesetz.

Sitzmann sagte, die Steuer sei mit 1,8 Milliarden Euro im Jahr eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, erklärte, dieses Gesetz werde zu starken Mehrbelastungen – insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern – führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchten, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

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Die grün-schwarze Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden.