Großer Jubel: Nächster Zuschuss kommt für bestimmte Zielgruppe

Azubi bei der Ausbildung.
Symbolbild

Ein satter Zuschuss kommt für eine bestimmte Zielgruppe, die das Geld besonders dringend braucht. Schon im nächsten Jahr wird es mehr Bargeld geben. Das hat auch mit dem Mindestlohn zu tun.

Tausende profitieren jetzt von der Einführung des Mindestlohns und der Änderung aus 2020. So will man verschiedene Berufe wieder attraktiver machen. Jetzt kommt der nächste Zuschuss für eine bestimmte Zielgruppe. Vor allem Auszubildende erhalten ab dem kommenden Jahr mehr Geld.

Zuschuss kommt für bestimmte Zielgruppe

Es gibt sogar schon konkrete Zahlen, wie die Ausbildungsvergütung ab dem nächsten Jahr aussehen soll. Im ersten Ausbildungsjahr verdient ein Auszubildender 649 Euro Mindestlohn. Im zweiten Jahr sind es 766 Euro, im dritten Jahr 876 Euro und im vierten Jahr 909 Euro. Der Bundesrat hat diese Erhöhung bereits am 16. Oktober beschlossen. Im Grunde genommen geht es darum, noch mehr junge Menschen dazu zu bringen, eine Ausbildung zu absolvieren. Der drastischer werdende Fachkräftemangel mutiert mittlerweile zu einem enormen Problem für viele Branchen.

Wer also im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnt, bekommt deutlich mehr Geld als bisher. Doch nicht alle freuen sich. Denn die Gewerkschaft ver.di geht so weit und bezeichnet diese Mindestausbildungsvergütung immer noch als unzureichend. Sicherlich wird es in diesem Bereich noch Reserven geben. Doch die aktuelle Erhöhung ist in jedem Fall eine Verbesserung zum vorherigen geringeren Lohn. Es ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen zu dem Thema auch weiter andauern. Doch zugegebenermaßen haben Azubis auch die schwächere Lobby im Vergleich zu anderen.

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Mehr Motivation für die Ausbildung

Ab dem kommenden Jahr soll die Ausbildungsvergütungen regelmäßig anpasst werden. Damit soll der Beitrag zum Unternehmenserfolg honoriert und der Anreiz, eine Ausbildung abzuschließen, erhöht werden. In der Vergangenheit mussten viele Auszubildende neben ihrer Ausbildung arbeiten, um ihren Lebensunterhalt noch finanzieren zu können. Dieser sollte in jedem Fall für die Azubis während der Lehre gesichert sein. Darüber hinaus steigt ab Januar der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro. Das bedeutet zudem für alle Minijobber gleichzeitig eine Erhöhung der Verdienstgrenze von 520 Euro auf 538 Euro.