Harte Strafen für Millionen Bürgergeld-Empfänger eingeführt

Ein Mann in oranger Arbeitskleidung fegt die Straße. Neben ihm steht eine Mülltonne.
Symbolbild © istockphoto/fightbegin

In der Bundesrepublik drohen harte Strafen für mehrere Millionen Bürgergeld-Empfänger, wenn sie bestimmte Bedingungen für den Leistungsbezug nicht einhalten. Das sind die Einzelheiten zu dem Thema.

Rund 5,5 Millionen Deutsche beziehen aktuell das im Januar eingeführte Bürgergeld. Die Sozialleistung ist an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft. Bei Missachtung drohen harte Strafen für Millionen Bürgergeld-Empfänger.

Voraussetzungen für Bürgergeld

Das sogenannte Bürgergeld wurde am 1. Januar dieses Jahres als Nachfolger von Hartz 4 eingeführt. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger der Bundesrepublik, die grundsätzlich einer Arbeit nachgehen können, im Alter von 15 bis zum gesetzlichen Rentenalter. Dabei können nicht nur Personen ohne jegliche Beschäftigung Bürgergeld beantragen, sondern auch diejenigen, deren Einkommen zu niedrig für die Bewältigung ihres Lebensunterhalts ist.

Nach aktuellem Stand erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland diese Sozialleistung vom Staat. Selbstverständlich gehen mit dem Bezug dieser Leistung bestimmte Regeln einher. Werden diese missachtet, setzt es hohe Strafen für den betreffenden Bürgergeld-Empfänger. Einen wesentlichen Punkt erläutern wir im Folgenden genauer.

Schwarzarbeit ist strafbar

Für den Staat ist die Schwarzarbeit schon immer ein rotes Tuch. Denn jeder, der in Deutschland einer Arbeit nachgeht, muss sein Einkommen versteuern und Abgaben an die Sozialversicherung leisten. Erfolgt das nicht oder beschäftigt man als Unternehmer Angestellte schwarz, macht man sich demzufolge strafbar. Der Zoll hat in diesem Jahr zahlreiche Betriebe aus unterschiedlichen Branchen wie beispielsweise dem Bau-, Gaststätten- oder Speditionsgewerbe geprüft. Daraus ergaben sich knapp 160.000 Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Schwarzarbeit. Der Schaden für Vater Staat beläuft sich hierdurch schätzungsweise auf 686 Millionen Euro. Geahndet wird Schwarzarbeit je nach deren Ausmaß mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro oder einer Geld- und Freiheitsstrafe.

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Bürgergeld-Empfänger in der Pflicht

Auch unter den Millionen Bürgergeld-Empfängern vermutet man zahlreiche Schwarzarbeiter. Volkswirtschaftlern zufolge sollen sich etwa 1,3 Millionen neben dem Bürgergeld schwarz etwas dazuverdienen. Wird man hierbei erwischt, macht man sich allerdings nicht nur der Schwarzarbeit strafbar. Ebenso ist dann von Sozialbetrug die Rede. In diesem Fall drohen eine Geldstrafe oder gar bis zu fünf Jahre Gefängnis. Fakt ist also, dass man als Bürgergeld-Empfänger eine Änderung des Einkommens stets umgehend beim zuständigen Jobcenter melden sollte.