Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten.
Der Bundesrat ließ am Freitag eine bereits im Bundestag beschlossene Aussetzung der
Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße passieren.Ein Grund für das Moratorium ist das für 2023 geplante Bürgergeld anstelle des heutigen
Hartz-IV-Systems, das auch mit einer Neuregelung bei den Sanktionen verbunden sein soll.Zudem muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 umsetzen. /dpa