Haustierkosten von Bürgergeld-Empfängern werden übernommen

Ein Mann geht mit fünf Hunden, unterschiedlicher Rasse und Größe an der Leine spazieren. Die Hunde gehen ordentlich und befinden sich in einem Park. Bänke stehen am Wegesrand bereit.
Symbolbild © istockphoto/Christine McCann

Wer Sozialleistungen bezieht, muss mit vielen Einschränkungen leben. Doch viele Menschen leben mit einem Haustier zusammen. Da stellt sich so mancher die Frage, ob die Haustierkosten von Bürgergeld-Empfängern vom Jobcenter übernommen werden.

Die Menschen in Deutschland lieben ihre Haustiere und kaum einer würde sich wohl freiwillig von dem eigenen Vierbeiner trennen. Doch jeder kann einmal in eine missliche Lage kommen. Da ist die Frage interessant, ob die Haustierkosten von Bürgergeld-Empfängern vom Staat übernommen werden oder ob man sich von seinem geliebten Begleiter trennen muss.

Diese Kosten von Bürgergeld-Empfängern werden übernommen

Wer für seinen Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen kann, hat die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Mit diesem übernimmt der Staat nicht nur für die Unterkunft und Heizkosten, sondern auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Altersvorsorge. Auf Antrag werden beispielsweise auch die Renovierungskosten übernommen, denn der Mieter ist laut Mietvertrag dazu verpflichtet, in einem bestimmten Jahresabstand die Wohnung zu renovieren. Unter ganz bestimmten Umständen hilft das Jobcenter auch bei der Finanzierung eines Autos.

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Unter diesen Umständen übernimmt das Jobcenter die Haustierkosten von Bürgergeld-Empfängern

Vielen stellt sich da natürlich die Frage, ob auch die Haustierkosten der Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter übernommen werden. Hierzu gibt es ein klares Nein. Die Kosten für Futter, Ausstattung des Tieres sowie eventuelle Zusatzkosten vom Tierarzt müssen die Bürgergeld-Empfänger aus dem Regelsatz bezahlen. Hierfür sieht das Bürgergeld keine zusätzlichen Geldbeträge vor. Denn Hunde, Katzen oder andere Kleintiere gehören nicht zum Existenzminimum, so ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Haustier aus medizinischen Gründen oder aus Gründen sozialer Teilhabe notwendig ist. Hier kann das Jobcenter die Haustierkosten übernehmen. Die Betonung liegt auf dem Wort „kann“, denn Gerichtsurteile zu solchen Ausnahmefällen gibt es bislang nicht. Zwar kann der Staat den Empfängern von Bürgergeld nicht verbieten, ein Haustier zu halten. Doch für den Unterhalt des Tieres muss man dann selbst aufkommen.