Heizen im Winter: Erste Nachbarn beschweren sich über Rauch

Aus dem Kamin eines Nachbarn steigt Rauch auf
Symbolbild © istockphoto/Perytskyy

Das Heizen der Wohnung im kalten Winter ist selbstverständlich und aktuell für die Menschen absolut notwendig. Doch jetzt beschweren
sich die ersten Nachbarn über den Rauch.

Im Winter wollen wir es schön muckelig und warm in unseren eigenen vier Wänden haben. Dazu müssen wir heizen. Doch das scheint nicht immer problemlos möglich zu sein, denn jetzt beschweren sich die ersten Nachbarn über den Rauch. Das steckt dahinter.

Rauchbelästigung durch Kamin der Nachbarn

Gerade bei den derzeitigen eisigen Temperaturen möchte man in seiner eigenen Wohnung nicht frieren. Es soll schön kuschelig warm sein. Und so fangen viele Menschen an zu heizen. Viele verwenden dazu Gas, sodass eine Belästigung der Nachbarn kaum vorstellbar ist. Tatsächlich steigt jedoch die Zahl der Menschen, die mit einer Feuerstätte heizen. Dazu gehören zum Beispiel die Kaminöfen. Und genau hier besteht die Gefahr, dass man bei zu aggressivem Heizen die Nachbarn mit einem stinkigen und dichten Rauch belästigt. Zwar mussten die Öfen nach und nach umgerüstet werden – die letzten bis 2020. Doch das scheint trotzdem einige rücksichtslose Menschen auf den Plan zu rufen.

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Was tun bei Belästigung durch Rauch?

Heizen Nachbarn viel und erzeugen damit dichten und stinkenden Rauch, hat man als betroffener Nachbar einige Möglichkeiten. Denn der Verursacher muss sich an Regelungen und Richtlinien halten. Die genauen Vorschriften gibt es im Bundes-Immissionsschutzgesetz und deren Verordnungen nachzulesen. Dort ist zum Beispiel festgelegt, welche Feuerstätte wie viel an CO2 und Feinstaub ausstoßen darf. Im Kaminofen betragen die Grenzen bis zu 0,04 g Feinstaub und 1,25 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Betroffen sind alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die nach dem 22. März 2010 gebaut wurden.

Zunächst sollte man bei Rauchbelästigung freundlich und höflich mit dem Verursacher reden. So lässt sich bereits vieles klären, ohne dass man ein Gericht einschalten muss. Ansonsten lässt sich prüfen, ob alle Richtlinien eingehalten werden. Dies kann zum Beispiel ein Schornsteinfeger feststellen. Gerade bei Geruchsbelästigung kann das zuständige Umweltamt informiert werden. Im absoluten Notfall kommt auch die Polizei und hilft sofort.