Jobcenter: Alleinerziehende Mutter abgewiesen – „Sie sehen nicht hungrig aus“

Mutter mit zwei Kindern.
Symbolbild © istockphoto/SbytovaMN

Das Jobcenter soll eine Alleinerziehende vor die Tür gesetzt haben. Der Grund: Sie sehe nicht hungrig aus.

Laut dem Jobcenter sehe sie nicht hungrig aus. Dies soll der Grund sein, warum eine Alleinerziehende vor die Tür gesetzt wurde.

Jobcenter erteilt Absage

Der Fall ist eigentlich Alltag in Deutschland. Der Kindsvater verweigert die Zahlung von Unterhalt. Die Folge ist, dass die alleinerziehende Mutter auf Hartz 4 angewiesen ist. Doch das Jobcenter hat der Frau eine Absage erteilt.

Dieser Fall polarisiert nun und sorgt für viel Aufsehen. Denn die Frau wollte beim Jobcenter die dringend benötigte finanzielle Unterstützung in Form von Hartz 4 beantragen. Dabei kassierte sie eine besonders miese Absage.

Diese Reaktion hat keiner erwartet

Üblicherweise erhält man einen Brief, bei dem sachlich die Leistung bewilligt oder abgelehnt wird. Die Begründung der Ablehnung war, dass der Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet sei. Der Sachbearbeiter soll der Alleinerziehenden gesagt haben: „Sie sehen nicht hungrig aus.“

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Die Behörde hat jedoch eine Beratungspflicht. Wie der Verein „Sanktionsfrei“ berichtete, sei das Jobcenter aber dieser Beratungspflicht nicht nachgekommen. Der Verein will anwaltlich gegen den Fall vorgehen.

Wie ist die rechtliche Lage?

Viele Mütter stehen vor dem Problem, dass der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt. Doch was kann man dagegen tun? Geld für einen aufwendigen Rechtsstreit haben die wenigsten Alleinerziehenden.

Generell sollten Mütter sich an das Jugendamt ihrer Gemeinde wenden. Außerdem müssen entfallene Unterhaltszahlungen oder nur teilweise geleistete Zahlungen dem Jobcenter mitgeteilt werden, sodass dieses die Einkommensrechnung korrigieren kann. Bei komplett entfallenden Unterhaltszahlungen kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bestehen.