Kindergeld soll ab 2025 verschwinden – Millionen Eltern betroffen

Ein Kind hält Geld in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/KurKestutis

Offenbar steht das Kindergeld auf der Kippe und soll ab 2025 verschwinden. Von diesem Wegfall wären Millionen Eltern betroffen. Es gibt Pläne für eine Nachfolge, damit Familien auch weiterhin finanziell unterstützt werden.

Das Kindergeld soll schon ab 2025 verschwinden. Wurde es doch erst kürzlich aufgestockt, so wären von einem Wegfall Millionen Eltern betroffen. So soll es dann für die Familien finanziell weitergehen.

Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ablösen

Obwohl das Kindergeld erst entsprechend angehoben wurde und damit die Eltern finanziell besser unterstützen soll, gibt es nun Pläne, dass das Kindergeld wegfallen könnte. Dabei wird es jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern soll durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Dabei sollen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag zusammengefasst werden.

Außerdem sollen die Anträge für die Eltern vereinfacht werden, damit sie die Leistungen barrierefreier beziehen können. Mit den neuen Reformen möchte die Bundesregierung gegen Kinderarmut in Deutschland vorgehen. Schon 2025 könnte sie in Kraft treten und damit als Kindergrundsicherung anstelle des Kindergeldes die Familien unterstützen.

So soll die Kindergrundsicherung aussehen

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Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kindergeld weitere Unterstützungen vom Staat beantragen. Dies ist jedoch sehr aufwendig und kann zu komplizierten Antragsverfahren führen. Damit sich dies in Zukunft einfacher gestaltet, soll eine Reform das gesamte Verfahren vereinfachen.

Die kommende und geplante Kindergrundsicherung setzt sich aus dem Kindergeld und weiteren Unterstützungsoptionen für die Familien zusammen. So ergibt sich einmal das Gesamtpaket, welches aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag bestehen soll. Dabei soll der Grundbetrag dem Betrag des heutigen Kindergeldes entsprechen.

Der Zusatzbetrag variiert

Laut weiteren Berichten über die Pläne soll dann der Zusatzbetrag entsprechend beantragt und auf als Aufstockung erhältlich sein. In ihm sollen dann etwa die Bildungs- und Teilhabe-Pauschale sowie Kinder-Wohnkostenpauschale enthalten sein.

Der Grundbetrag bleibt dabei immer garantiert und gleich. Der Zusatzbetrag jedoch ist vom Einkommen der Eltern abhängig und der Bedarf wird in einem festgelegten Intervall regelmäßig überprüft. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 in Kraft treten. Derzeit sind konkrete Pläne jedoch noch nicht ausgearbeitet oder verabschiedet.