Knapp 200 Euro: Alle Eltern erhalten bald einmaligen Zuschuss

Eine Familie als grüne Figuren, vor denen sich einige 100-Euro-Scheine befinden.
Symbolbild © imago/Wirestock

Mit knapp 200 Euro erhalten alle Eltern bald einen einmaligen Zuschuss. Dieser hilft gerade einkommensschwachen Familien, ihren Kindern bestimmte Dinge zu ermöglichen. Das steckt hinter dem Zuschuss.

Mit 200 Euro erhalten alle Eltern einen einmaligen Zuschuss, der einkommensschwachen Familien helfen soll, ihren Kindern bestimmte Dinge zu ermöglichen. Wie man diesen Zuschuss bekommt, gibt es in diesem Artikel zu lesen.

Einkommensschwache Familien stehen vor Herausforderung

Kinder benötigen nicht nur Liebe und Zuwendung, um gesund und glücklich aufzuwachsen. Damit Eltern ihrem Nachwuchs das Wichtigste bieten können, benötigen sie auch genügend Geld. Doch gerade in der heutigen Zeit stellt dies eine große Herausforderung dar. Wenn schon die wichtigsten Grundnahrungsmittel heftig im Preis steigen, macht es das Leben für Familien nicht einfacher. Andere Dinge kosten noch viel mehr Geld und sind dann für viele Eltern ein Ding der Unmöglichkeit. Damit jedes Kind, unabhänging vom sozialen Umfeld und der finanziellen Situation der Eltern, bestimmte Dinge erfahren und bekommen kann, gibt es für alle Eltern nun einen Zuschuss.

Gleichberechtigung der Kinder

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Für Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld und den Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Asylgesetz bekommen, gibt es nun knapp 200 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Mit dieser finanziellen Unterstützung sollen Familien die Möglichkeit haben, ihre Kinder am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu lassen. Der Zuschuss kommt aus diesem Paket und ist für den Schulbedarf gedacht. Das Geld steht allen Kindern mindestens bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres zu. Das Geld wird von den örtlichen Behörden, zum Beispiel dem Jobcenter, auf das jeweilige Konto überwiesen.

Im ersten Schulhalbjahr gibt es für die Eltern einen Zuschuss von 130 Euro, für das zweite Halbjahr 65 Euro. Damit ist der Betrag von 174 auf 195 Euro gestiegen. Die gute Nachricht ist: Man kann das Geld jetzt noch beantragen, wenn man es vergessen hat. Denn der Zuschuss wird bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Der Antrag kann bei der zuständigen Behörde wie dem Jobcenter oder der Wohngeldstelle abgegeben werden. Dazu müssen Eltern die Formulare ausfüllen und die notwendigen Nachweise beifügen.