Kündigung: Erste Familien sind obdachlos wegen Balkonkraftwerk

Auf einem Balkon befindet sich ein Balkonkraftwerk mit vielen Solarzellen, die praktisch einen Sichtschutz um den Balkon herum bilden. Dahinter sieht man ein paar Bäume, eine Markise und eine Lampe, die von der Decke herunterhängt.
Symbolbild © istockphoto/Maryana Serdynska

Die erste Familie wurde durch ein Balkonkraftwerk obdachlos. Ihr wurde die Wohnung gekündigt.

Es klingt wie ein schlechter Witz, aber eine Familie hat wegen einer Balkonanlage ihre Wohnung verloren. Das Gericht hat bereits ein Urteil gefällt. Der Räumungsbefehl steht.

Familie verliert Wohnung durch Balkonkraftwerk

Ein Familienvater wollte Energie sparen und entschied sich, ein Balkonkraftwerk auf seiner Wohnung zu installieren. Das führte schließlich dazu, dass der Mietvertrag nach 18 Jahren gekündigt wurde. Der Vermieter warf ihn und seine drei Kinder aus dem Haus. Die ganze Geschichte klingt unglaublich, ist aber wahr.

Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland wachsender Nachfrage und Beliebtheit. Ihr Preis ist nach dem Wegfall der Mehrwertsteuer deutlich gesunken und als Mini-Solaranlage sind sie auch günstiger als Solarzellen auf dem Dach. Das dachte sich wohl auch die fünfköpfige Familie aus Thüringen und entschied sich für ein Solarkraftwerk auf dem Balkon. Im Jahr 2020 hat der Familienvater das Balkonkraftwerk fest installiert. Dann erhielt er von der Wohnungsbaugenossenschaft Ilmenau die fristlose Kündigung. Es folgten einstweilige Verfügungen und mehrere Gerichtstermine. In diesen wurde entschieden, dass die Familie das Balkonkraftwerk wieder abbauen muss. Zudem drohte der Familie zu diesem Zeitpunkt die Obdachlosigkeit.

Lesen Sie auch
Nach 250 Jahren: Deutschem Weltmarktführer droht das Aus

Gerichtsurteil: Räumungsbefehl für die Familie

Nach Ansicht der Wohnungsgenossenschaft stellte das Balkonkraftwerk eine Gefahr dar und der Mieter hätte es vorher anzeigen müssen. Der Familienvater hingegen versicherte, er habe die Anlage ausreichend gesichert und zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen. Außerdem sei ein Feuerlöscher in der Wohnung vorhanden. Das reichte der Wohnungsbaugesellschaft jedoch nicht aus. Sie erließ sogar einen Räumungstitel zum 31. Januar 2023. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Familie noch nicht, wo sie ab diesem Zeitpunkt wohnen sollte. An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass jeder Mieter die Pflicht hat, vor der Installation einer solchen Anlage unbedingt Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Denn es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in die Immobilie, der genehmigungspflichtig ist.