Laub im Herbst entfernen: Uhrzeiten beachten – Strafen drohen

Ein Mann bläst Laub von der Straße.
Symbolbild © istockphoto/photoschmidt

Tausende Euro Bußgeld können drohen, wenn man sich nicht daran hält, welche Regelungen die Kommune und Gemeinde zum Thema Laubbläser festgelegt hat.

Laub entfernen gehört für viele Hausbesitzer, oder -bewohner zum Herbst dazu. Doch nicht alles ist dabei ohne Weiteres erlaubt. Es können sogar sehr hohe Bußgelder drohen.

Laub nicht immer einfach entfernen

In vielen Gemeinden gehört es zum guten Ton, dass die Hausbewohner die Wege von Laub selbstständig befreien. Zudem nutzen auch die meisten Gartenbesitzer im Herbst die Gelegenheit und sorgen auch im Garten für Ordnung.

Laub zu entfernen, ist für viele Menschen mit Garten eine wichtige Aufgabe im Herbst. Allerdings ahnen viele nicht, dass sie sich dabei strafbar machen können. Ihnen droht im Ernstfall sogar ein Bußgeld von bis zu 5.00 Euro.

Auf die Uhrzeit achten

Laubbläser sind nicht unbedingt geräuscharm. Ganz im Gegenteil, sie können sogar sehr laut sein. Um den Garten winterfest zu machen, sollte das Laub aber wirklich entfernt werden. Diese Regeln gelten, wen man dazu einen Laubbläser nutzen will.

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Der Laubbläser kann nämlich schnell zur Lärmbelästigung und Ruhestörung führen. Entscheidend ist, ob man am Wochentag oder am Wochenende das Laub per Gebläse entfernen will. Der Samstag zählt dabei auch als Wochentag.

Diese Zeiten gelten bundesweit

Zwischen 7 Uhr und 20 Uhr kann man von Montag bis Samstag das Laub von Gehwegen mit dem Laubbläser beseitigen. Sonn- und Feiertage haben andere Ruhezeiten. Hier sollte man nicht vor 9 Uhr und bis maximal 20 Uhr das Laub entsprechend leise entfernen.

In den Gemeinden gibt es meist noch einmal extra Regelungen, wann ein lautes Gerät, wie der Laubbläser genutzt werden darf. Um ein Bußgeld, das bis zu 5.000 Euro betragen kann, zu vermeiden, sollte man die Zeiten unbedingt vorher erfragen.