Letzte Chance für einen Antrag: 5000-Euro-Zuschuss läuft bald ab

Ein Mann hält einen Geldumschlag mit vielen Geldscheinen darin. Ein 20.000 Euro Zuschuss soll kommen.
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Bis Ende des Monats hat man noch die Chance, einen Antrag auf diesen 5000-Euro-Zuschuss zu stellen. Wer jetzt nicht reagiert, ist selbst schuld. Das steckt dahinter.

Am 30. September 2023 ist es so weit: Die Frist für den Antrag auf einen bestimmten 5000-Euro-Zuschuss läuft ab. Wer jetzt nicht reagiert, hat keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss vom Staat. Alles Wissenwerte dazu gibt es hier.

Das steckt hinter dem Zuschuss

Wer bis zum 30. September 2023 keinen Antrag auf den Zuschuss gestellt hat, verwirkt seine Chance. Denn nur wer einen Antrag stellt, bekommt den Zuschuss auch. Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, die Auswirkungen von geringen Renten bei den betroffenen Menschen abzufedern. Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, der letztes Jahr von der Regierung beschlossen wurde. Schätzungsweise haben 200.000 Menschen Anspruch auf ergänzende Leistungen zu ihrer Rente. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung für Rentner, deren Monatsnettorente weniger als 830 Euro beträgt.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Anspruch auf den Zuschuss haben Menschen, deren Rente nach Abzug der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge weniger als 830 Euro beträgt. Zusätzlich müssen sie Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, jüdische Kontingentflüchtlinge oder Rentner aus der Ost-West-Rentenüberleitung sein. Zu Letzteren gehören zum Beispiel Menschen, die für die Deutsche Post oder die Deutsche Reichsbahn in der DDR gearbeitet haben. Auch Menschen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig waren, haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds. Ebenso können Balletttänzer aus der DDR einen Antrag stellen, wenn ihnen eine sogenannte „Balettrente“ zugesprochen wurde.

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Die Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro gibt es für Berechtigte. Wohnen Menschen zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland, das der Stiftung beigetreten ist, erhalten sie sogar einen Zuschuss von 5.000 Euro. Zu den beigetretenen Bundesländern zählen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Berlin will beitreten. Eine solche Summe kann den betroffenen Menschen enorm unter die Arme greifen. Daher sollten Berechtigte am besten sofort einen Antrag stellen, damit dieser noch rechtzeitig eingeht und bearbeitet werden kann.