Meisten ahnungslos: Neuer Zuschuss steht Millionen Bürgern zu

Hand hält 50-Euro-Scheine. Der Bürgerbonus wird für Millionen Empfänger gestrichen.
Symbolbild © istockphoto/Cyril Aucher

Die meisten Menschen sind absolut ahnungslos und das, obwohl ein neuer Zuschuss Millionen Bürgern zusteht. Viele wissen gar nicht davon und nutzen die Möglichkeit deswegen nicht aus.

Obwohl ein bestimmter Zuschuss Millionen Bürgern zusteht, wissen viele gar nicht von ihm. Deswegen nutzen sie diese Möglichkeit auch gar nicht. Was man über dieses Extra-Geld wissen muss und wie man es bekommt, steht in diesem Artikel.

Die Steuererklärung

Beginnen wir mit der Steuererklärung, die für viele Menschen ein echter Graus ist. Kaum jemand macht sie gerne. Schon gar nicht, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Die meisten rechnen dann mit einer Nachzahlung, die sie eventuell tätigen müssen. Ganz abgesehen von dem ganzen Papierkram, den man zusammensuchen muss. Zwar ist die Steuererklärung heutzutage recht einfach auszufüllen, da dies über ELSTER geschieht und die Eingaben wirklich einfach gestaltet sind. Doch freiwillig widmet sich dieser Aufgabe wohl kaum ein Arbeitnehmer. Dabei kann sie auch sehr nützlich sein. Denn man kann auch Geld zurückbekommen. Und nicht nur das: Mit der Steuererklärung kann ein bestimmter Zuschuss beantragt werden, der Millionen Bürgern zusteht.

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So einfach geht die Beantragung

Der Zuschuss, von dem hier die Rede ist, heißt offiziell Arbeitnehmersparzulage. Stand diese bislang nur Geringverdienern zu, hat sich dies ab dem 1. Januar 2024 geändert. Jeder, der im Jahr 40.000 Euro und weniger verdient, kann mit einem kleinen Kreuz vor dem Punkt „Arbeitnehmersparzulage“ auf dem sogenannten Mantelbogen den Zuschuss beantragen. Dabei ist mit 40.000 Euro nicht das Brutto gemeint, das somit viel höher liegen kann. Bei zusammenveranlagten Eheleuten oder Lebenspartnern beträgt die Grenze 80.000 Euro. Mit Kindern liegt die Einkommensgrenze noch höher. Das Kreuz zu setzen lohnt sich also auf jeden Fall.

Erreicht werden soll mit dem Zuschuss, dass die Arbeitnehmer Vermögen aufbauen. Dazu gehört beispielsweise auch ein Bausparvertrag. Hier liegt der maximale Fördersatz bei neun Prozent. Bei maximal 470 Euro eingezahlten Beiträgen pro Jahr, gibt der Staat 43 Euro dazu. Bei 20 Prozent der jährlich gesparten Beiträge bis höchstens 400 Euro liegt der Zuschuss bei höchstens 80 Euro. Beide Formen können miteinander verbunden werden. Damit bekommt ein Arbeitnehmer 123 Euro pro Jahr als Zuschuss vom Staat.