Nächster Zuschuss: Knapp 200 Euro einmalig pro Kind beantragen

Ein Kind hält 50 Euro Scheine in der Hand. Bald soll es Zuschüss für Eltern geben.
Symbolbild © istockphoto/KurKestutis

Familien können sich jetzt freuen, denn sie können den nächsten Zuschuss von knapp 200 Euro pro Kind beantragen. Wie das funktioniert, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Für Familien gibt es jetzt eine gute Nachricht, denn sie erhalten einen Zuschuss von knapp 200 Euro pro Kind. Wie man diesen erhält und was es zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Bildung für alle

Schon lange ist man sich in der Bundesrepublik einig, dass Bildung keine Frage des Geldes sein sollte. Zwar kostet der Besuch staatlicher Schulen kein Geld, aber vielen Familien macht das Drumherum sehr zu schaffen. So müssen immer wieder neue Schreibhefte, Arbeitsbücher oder andere Schulmaterialien angeschafft werden. Wo dies schon bei einem Kind ganz schön ins Geld geht, müssen Familien mit mehreren Kindern ordentlich sparen, damit sie den Kindern alles Notwendige für die Schule kaufen können.

Damit diese Ausgaben für Familien nicht zum Problem werden, gibt es für die sozial schwachen in Deutschland finanzielle Unterstützung, die jeder unter dem Begriff Bildungspaket kennt. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrifft dies bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ haben.

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Zuschuss von knapp 200 Euro pro Kind

Nachdem das Kindergeld und andere Sozialleistungen ab 2024 erhöht wurden, gibt es nun auch den Zuschuss von knapp 200 Euro pro Kind. Dieser betrug im letzten Jahr 174 Euro und erhöht sich für dieses Jahr auf 195 Euro. Den Zuschuss gibt es für den Schulbedarf des Kindes. Im ersten Schulhalbjahr beträgt die Auszahlung 130 Euro und kommt im August aufs Konto. Für das zweite Schulhalbjahr gibt es 65 Euro. Mit dem Geld können Familien im Februar rechnen.

Wer Bürgergeld bekommt, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Das Geld kommt automatisch mit der monatlichen Leistung in dem entsprechenden Monat aufs Konto. Wer dagegen Kinderzuschlag und Wohngeld bezieht, muss einen extra Antrag stellen. Neben dem Schulbedarf von Büchern, Heften, Schulmaterialien und Kleidung für den Sportunterricht kann es auch Geld für Musikinstrumente oder Computer geben. Letzteres entscheidet das Jobcenter vor Ort nach Einzelfall. Zusätzlich gibt es Geld für die Mittagsverpflegung, Freizeitangebote, Lernförderung und die Fahrt zur Schule.