Neue Corona-Regeln für Feiern und Kneipen in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Nach den von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln vor allem für Feiern und für die Besucher von Gaststätten sollen die Auflagen bald auch in Baden-Württemberg greifen.

Aus Angst vor stärker steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien waren die Corona-Maßnahmen Ende September in  Absprache zwischen Bund und Ländern wieder verschärft worden.

Unter anderem sollen private Feiern eingeschränkt werden. Außerdem droht künftig ein Bußgeld, wenn falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch gemacht werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt allerdings eine Verantwortung der Wirte für diese Kontaktlisten strikt ab. «Wir sind Gastgeber und keine Hilfspolizisten», sagte ein Sprecher des Landesverbandes. Es gebe keine Rechtsgrundlage, die die Gastronomen verpflichte, ihre Gäste zu kontrollieren. «Unsere Betriebe können das auch gar nicht leisten», sagte der Dehoga-Sprecher. Er appellierte an die Besucher von Restaurants und Kneipen, die Listen richtig auszufüllen. «Das ist eine wichtige Sache», sagte er. «Da gibts
keinen Raum für Späße.»

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Angesichts hoher Infektionszahlen wurde im Kreis Esslingen bereits am Montag eine Allgemeinverfügung für private Feiern auf den Weg gebracht, die auf der Einigung von Bund und Ländern beruht. Sie soll am Dienstag in Kraft treten. In öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten sollen höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern dürfen, wie eine Sprecherin des Landkreises mitteilte. Sie sprach von einem diffusen Infektionsgeschehen im Kreis. Es gebe keine einzelnen Hotspot, sondern Ausbrüche in Unterkünften für Flüchtlinge, in Familien, Sportvereinen und Betrieben. Derzeit befänden sich 399 Menschen im Landkreis in Quarantäne. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz
im Kreis Esslingen lag am Montag (Stand 16.00 Uhr) laut Landesgesundheitsamt bei 40,4. Der Wert besagt, wie viele gemeldete Neuinfektionen je 100 000 Einwohner es in den vergangenen sieben Tagen gab.