Neue Maßnahmen: Erstes Bundesland führt Solarpflicht ein

Ein Haus mit Solarpaneln auf dem Dach, das erste Bundesland NRW führt zum neuen Jahr die Solarpflicht ein.
Symbolbild © istockphoto/querbeet

Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es gleich zu Jahresbeginn den nächsten Schock, denn das erste Bundesland führte bereits vor zwei Jahren die Solarpflicht für Wohnhäuser ein. Was dies bedeutet und was man nun beachten muss.

Baden Württemberg ist das erste Bundesland, in dem eine Solarpflicht beschlossen wurde. Diese gilt seit dem 01. Januar 2022 für gewerbliche Gebäude. Es müssen also alle gewerblichen Gebäude eine Solaranlage installieren. Seit dem 01. Mai 2022 besteht eine Solaranlagen-Pflicht bei Neubauten. Ab Januar 2023 gilt sie auch bei der Dachsanierung für Wohnhäuser.

Neue Gesetze ab 2024

Mit dem ersten Tag des neuen Jahres steigen durch den Wegfall der Energiepreisbremse die Kosten für Strom, Gas und Benzin. Auch die Lebenshaltungskosten sinken nicht. Abgesehen von höheren Kosten gelten fortan auch zahlreiche Änderungen und neue Gesetze. Über die Änderungen für Rentner, Arbeitnehmer und Verbraucher haben wir bereits berichtet. Doch nun kommt für Bewohner des Landes Nordrhein-Westfalen eine neue Pflicht hinzu.

So soll es ab dem 1. Januar 2024 die Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude geben. Und das, obwohl das Bundesland erst kürzlich seinen Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der angespannten Haushaltslage Gelder gestrichen hat, die für den Ausbau erneuerbarer Energien bestimmt waren.

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Zu der betroffenen Gebäudeart zählen zum Beispiel größere Garagen. Ab 2025 betrifft diese Solarpflicht dann auch neue Wohngebäude. Darunter fallen dann auch die Eigenheime, in denen man selbst wohnt, und solche Gebäude, die vermietet werden. Somit bleibt Eigenheimbesitzern und Vermietern noch etwas Zeit, sich auf die neue Pflicht einzustellen und dementsprechend dafür zu sorgen, dass diese auch rechtzeitig umgesetzt wird.

Wo die Solarpflicht bereits in Kraft getreten ist    

Auch in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt die Solarpflicht für Wohngebäude bereits seit vergangenem Jahr. In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind bisher nur gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplatzflächen mit inbegriffen. Schleswig-Holstein hat ebenfalls seit 2023 eine Solarpflicht für den Neubau und die Sanierung von Nichtwohngebäuden eingeführt. In Bayern greift eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude und für sonstige Nicht-Wohngebäude. NRW hat seit 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften (Schulen, Veranstaltungshallen, Schwimmbäder etc.) und seit 2024 auch für gewerbliche Neubauten.

Solarpflicht in der Zukunft

2025 wird allerdings in nahezu allen Bundesländern die Pflicht auch auf private Neubauten und 2026 schließlich auch auf private und gewerbliche Dachsanierungen ausgeweitet.

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