Neue Pflicht für Mülltonnen kommt – Bußgeld bis 2.500 Euro droht

Eine Person wirft einen Müllsack in eine grüne Mülltonne. Es handelt sich vermutlich um Hausmüll oder gemischten Müll. Der Müllsack ist schwarz und teilweise durchsichtig.
Symbolbild © istockphoto/daizuoxin

Der Gesetzgeber hat eine neue Pflicht für Mülltonnen eingeführt, die alle Bundesbürger betrifft. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zur Miete wohnt oder sogar Hauseigentümer ist. Jeder sollte sich jetzt darum kümmern.

Manchmal ist es gar nicht so einfach, den Überblick über die vielen verschiedenen Vorschriften und Gesetze zu behalten. So kann man in Deutschland im Alltag vieles falsch machen, ohne es zu wissen. Doch genau dieses Fehlverhalten schützt nicht vor Bußgeldern und Strafen. Das gilt für den Haushalt, zum Beispiel bei der Müllentsorgung, genauso wie im Straßenverkehr. Nun kommt bald eine neue Pflicht für Mülltonnen hinzu.

Pflicht für Mülltonnen in Zukunft beachten

Genauer gesagt handelt es sich um die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“. So der offizielle Titel der Novelle. Es handelt sich dabei um eine Änderung der Bioabfallverordnung aus dem Jahr 2022. Dabei geht es vor allem um die Mülltrennung, die viele immer noch falsch machen. Ab 2025 gibt es nun ein neues Gesetz rund um die sogenannten „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“ und damit eine neue Pflicht für die Mülltonnen. Es geht vor allen Dingen um den Inhalt der Tonne.

Strafen von bis zu 2.500 Euro

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Wer in Deutschland lebt und wohnt, trennt schon seit Jahren seinen Müll. Die Bundesregierung hat dafür ein ausgeklügeltes System entwickelt, doch nun kommt bald eine neue Pflicht für die Mülltonnen hinzu. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Diese werden vor allem bei groben Verstößen fällig. Wer nicht richtig trennt, bekommt das Ergebnis direkt vor die Haustür. Die Müllabfuhr wird eine Biotonne mit falschem Inhalt einfach nicht mehr mitnehmen. Darauf müssen die Kommunen in Zukunft achten. Das neue Gesetz besagt: Die Biotonne darf ab Mai 2025 nur noch ein Prozent Fremdstoffe enthalten.

Neue Vorgabe ist große Herausforderung für jeden Bürger

Diese neue Vorgabe ist vor allem für die Kompostieranlagen wichtig. Wer diese Vorgabe nicht einhält, verstößt gegen das Gesetz. Die Quote muss eingehalten werden – und dies funktioniert nur, wenn alle Bürger mitmachen. In der Vergangenheit hat man bis zu 4,6 Prozent Fremdstoffe gemessen. Dieser Wert liegt deutlich über der vorgeschriebenen Grenze. Vor allem Plastik und Kunststoffe sind ein Problem. Auch wenn das neue Gesetz erst 2025 in Kraft tritt, sollte schon jetzt jeder auf eine korrekte Mülltrennung achten.