Verbraucher müssen sich bald auf neue Regelungen einstellen, denn es sind Pläne durchgesickert, nach denen sich die Bargeldzahlung drastisch ändern wird. Alles Wissenswerte dazu erfährt man in diesem Artikel.
Jetzt sind neue Pläne durchgesickert, nach denen sich die Bargeldzahlung für die Verbraucher drastisch ändern könnte. Mit den neuen Regelungen will man den kriminellen Machenschaften Einhalt gebieten und die Schlupflöcher für Kriminelle stopfen.
Obergrenze von 10.000 Euro
Jeder, der schon einmal Transaktionen innerhalb der EU vorgenommen hat, weiß, dass ab einer Summe von 10.000 Euro Besonderheiten gelten. So muss man nicht nur seine Identität und die des Empfängers vorlegen. Man muss auch nachweisen können, woher das Geld stammt. Das Problem besteht nun darin, dass sich terroristische Vereinigungen und andere kriminelle Banden Schlupflöcher zunutze machen können. Die Geldgrenze konnten die Kriminellen leicht umgehen. Insbesondere, da in den einzelnen EU-Ländern keine einheitlichen Gesetze darüber herrschen. All diese Schwachstellen will die EU zukünftig abschaffen und es Kriminellen und ihren Geldwäsche-Aktionen noch schwieriger machen.
Das soll sich zukünftig ändern
Die EU-Kommission teilte mit, dass man durch die neuen Regelungen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus besser bekämpfen wolle. Nach den neuen Plänen gilt eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro. Dadurch sollen es Kriminelle schwerer haben, Geld zu waschen. Wenn ein EU-Mitgliedsstaat die Grenze niedriger setzen will, kann es das tun.
Die neuen Pläne sehen auch vor, dass man bereits bei einer Bargeldzahlung zwischen 3.000 und 10.000 Euro nachweisen muss, woher das Geld stammt. Die EU-Kommission teilte am 18. Januar das Folgende mit: “Mit der vorläufigen Einigung über eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche werden die betreffenden Vorschriften erstmals EU-weit vollständig harmonisiert und potenzielle Schlupflöcher geschlossen, die Kriminelle nutzen, um über das Finanzsystem illegal erworbene Gelder zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren.”
Außerdem soll es strengere Regelungen bei Krypto-Währungen geben. Die entsprechenden Änderungen sind vorerst jedoch nur beschlossen. Nun legt man die verfassten Texte den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vor. Danach nehmen Rat und Parlament die Texte formell an. Anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und können dann in Kraft treten.