Neue Regel: Kuchenverkäufe von Schulen sind bald steuerpflichtig

Auf mehreren Tischen in einer Reihe stehen verschiedene selbstgebackene Kuchen und Torten, die auf einem Kindergarten- oder Schulfest verkauft werden. Die Kuchenverkäufe von Schulen sollen bald steuerpflichtig werden.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Geithe

Nach einer neuen Regel sind Kuchenverkäufe von Schulen und Kindergärten bald steuerpflichtig. Was sich merkwürdig anhört, hat wichtige Gründe und soll schon bald in die Praxis umgesetzt werden.

Für Eltern und Kinder gehören Kuchenverkäufe zu jedem Schul- oder Kindergartenfest einfach dazu. Immerhin kommt das Geld aus den Verkäufen den Kindern zugute. Doch nun sollen aufgrund einer neuen Regelung die Kuchenverkäufe von Schulen und Kindergärten bald steuerpflichtig werden.

Kuchenverkäufe von Schulen für die Kinder

Wer Kinder im Kindergarten oder in der Schule hat, weiß, dass eines jedes Jahr zum Pflichtprogramm gehört: das Kuchenbacken für verschiedene Feste der Einrichtungen. Meistens backen mehrere Elternteile, damit alle Beteiligten eine bunte Auswahl an Kuchen und Torten zur Verfügung haben. Ein Stück Torte oder Kuchen oder auch ein Muffin kostet einen kleinen Betrag und schon kann man das Gebäck genießen. Die Einnahmen aus den Kuchenverkäufen in den Kindergärten und Schulen kommen den Kindern zugute. Mit dem Geld werden Anschaffungen getätigt oder Ausflüge bezahlt. Doch so einfach soll es 2025 nicht mehr sein, denn eine neue EU-Regelung sieht ab nächstem Jahr vor, dass man die Einnahmen aus den Kuchenverkäufen an Schulen und Kindergärten versteuern muss. Eigentlich sollte dies bereits 2023 geschehen.

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Kuchenverkäufe an Schulen bald steuerpflichtig

Hintergrund dieser Regelung sei es jedoch nicht, dass der Staat weitere Einnahmen erzielen wolle, sondern dass somit private Unternehmen vor verzerrtem Wettbewerb geschützt würden. Dies bedeutet, dass beispielsweise einer Bäckerei erhebliche Einnahmen entgehen würden, wenn Eltern oder Schüler jeden Morgen in der Schule günstigeren Kuchen anbieten würden. Deswegen steht ab nächstem Jahr eine Besteuerung über die Umsatzsteuer an.

Es gibt jedoch Wege, wie man diese Besteuerung umgehen kann. Die gängigste Möglichkeit ist, dass Eltern und Schüler einen solchen Kuchenverkauf selbst organisieren. Das Problem ist, dass bestimmte Gruppierungen wie die Theater-AG oder der Elternbeirat trotzdem Teil der Schule sind und somit um eine Besteuerung nicht herumkommen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Nutzung von Fördervereinen, doch viele Schulen und Kindergärten haben leider keinen solchen. Außerdem dürfen die Einnahmen 22.000 Euro nicht überschreiten. Die einfachste Option laut Experte besteht deshalb in der letzten Möglichkeit: Man verschenkt den Kuchen und bittet um eine Spende. Dies hat auch den Vorteil, dass die Menschen meist mehr geben als bei festgelegten Preisen. Ansonsten muss man sich bedauerlicherweise damit abfinden, dass der Staat auch hier ein Stück vom Kuchen einfordern wird.