Neue Regel: Parken mit Rückfahrkamera – 100-Euro-Strafe kommt

Die Rückfahrkamera eines Autos
Symbolbild © imago/ Manfred Segerer

Wer beim Parken mit Rückfahrkamera bestimmte Pflichten außer Acht lässt, muss mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Was Autofahrer nun zu beachten haben, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Die Rückfahrkamera soll in Zukunft als Standard in den Autos verbaut sein, doch trotzdem müssen die Autofahrer weiterhin bestimmte Pflichten beachten. Wer dies nicht tut, muss mit einer Strafe bis zu 100 Euro rechnen. Das müssen Autofahrer jetzt unbedingt wissen.

Immer mehr Technik

Seit den letzten Jahren verbauen die Hersteller immer mehr modernste Technik in den Neuwagen. Und die Rede ist nicht von der Möglichkeit, autonom zu fahren – woran so mancher Autobauer wie Tesla derzeit arbeitet. Auch der Gesetzgeber passt sich den erneuerten Bedingungen an. Ab 2024 werden die Blackbox fürs Auto sowie der Geschwindigkeitsassistent ISA pflichtmäßig in jedem Auto verbaut. Das schreibt die EU vor. Gleiches gilt auch für die Rückfahrkamera, die ab Mitte dieses Jahres in jedem Neuwagen vorhanden sein muss.

Pflichten für Autofahrer bleiben

Doch der Einbau einer solchen Technik entbindet den Fahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Denn wer das Parken mit der Rückfahrkamera durchführt, muss trotzdem sein Umfeld beobachten und zum Beispiel den Schulterblick anwenden. Das besagt zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Denn die Rückfahrkamera dient nur als Hilfsmittel, um dem Autofahrer beim Ein- und Ausparken eine bessere Orientierung zu bieten.

Lesen Sie auch
40.000 Arbeiter: Deutsche Traditionsfirma Otto haut ins Ausland ab

Das Problem besteht nämlich spätestens dann, wenn das System versagt und es zu einem Unfall kommt. In diesem Fall kann sich der Autofahrer nicht auf den Ausfall der Rückfahrkamera berufen, sondern haftet allein für den Schaden. § 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nämlich vor, dass der Fahrzeugführer „eine permanente Sicherungspflicht in alle Richtungen“ hat.

Je nach Schwere des Vergehens drohen dem Autofahrer verschiedene Strafen. Es kann je nach Vorfall sogar einen Punkt in Flensburg geben. Kommt es beispielsweise beim Parken mit der Rückfahrkamera zu einem Unfall, muss der Verursacher 100 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Auch bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss der Fahrzeugführer 80 Euro bezahlen und ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Missachtet man lediglich die Sorgfaltspflicht, werden 35 Euro Bußgeld fällig. Die Technik ersetzt also nicht die Sorgfaltspflicht des Fahrers.