Neue Regeln: Corona-Verordnung in Baden-Württemberg angepasst

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Nachdem es nun endlich eine einheitliche Regelung des Bundes für eine Rückkehr von Zuschauern gegeben hat, passt Baden-Württemberg wie erhofft seine Corona-Verordnung an.

Durch diese Anpassung haben die Sportclubs im Land nun endlich eine rechtliche Grundlage, um ihre Hallen oder die Stadien mit maximal 20 % der zulässigen Zuschauerzahl zu füllen.

So waren am Samstag beim Bundesliga-Auftaktspiel des VfB Stuttgart gegen den FC Freiburg ungefähr 8.000 Zuschauer im Stadion sein, sie dürfen mit einem Abstand von 1,50 Meter in alle Richtungen sitzen.

In den Stadien herrscht ein einheitliches Alkoholverbot. Wer schon betrunken an den Kontrollen erscheint, darf des Platzes verwiesen werden.

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Vereine und Fans haben nun die Möglichkeit, dass Sportveranstaltungen mit Zuschauern möglich sind. Bei Zuwiderhandlungen kann es unter Umständen passieren, dass wieder zur Regelung mit maximal 500 Zuschauern zurückgekehrt wird.