Neues Gesetz soll kommen: Auswirkungen für Millionen Bürger

Stadtansicht einer Großstadt.
Symbolbild © istockphoto/VitalyEdush

Keine Frage, das aktuelle Wärmegesetz von Habeck wird sehr unterschiedlich diskutiert. Nun soll ein Gesetz kommen, das Auswirkungen auf Millionen Bürger haben wird.

Seit Monaten streiten die Politiker. Nicht nur innerhalb der Ampelregierung herrscht Uneinigkeit. Nun soll ein neues Gesetz kommen, das Auswirkungen auf Millionen Bürger hat.

Neues Gesetz soll kommen – neue Heizungen per Verordnung

Während sich die einen Politiker einig sind, dass ein neues Gesetz kommen soll, sind die anderen noch dagegen. So viel Uneinigkeit gab es schon lange nicht mehr. Nun soll tatsächlich noch vor dem Sommer ein sehr wichtiges Gesetz verabschiedet werden, was Auswirkungen auf fast jeden Bürger haben wird. Der Zeitplan ist durchaus realistisch. Dennoch sperrt sich die FDP nach wie vor gegen eine schnelle Einigung und das neue Gesetz, was bundesweit für Verunsicherung sorgt.

Vonseiten der FDP gilt die Mahnung, mit Möglichkeiten anstelle mit Verboten zu arbeiten. So solle man sich lieber auf die Förderungen für die Bürger konzentrieren. So soll die Ampelregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Schritte von dem neuen Gesetz entfernt sein, das kommen soll. Für Eigenheimbesitzer ist es eben so relevant wie für Mieter. Schließlich gilt es, mit extrem hohen Kosten zu kalkulieren, wenn man die eigene Heizung umbauen muss.

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Mieter befürchten drastische Mieterhöhungen

Zum jetzigen Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass frühestens im kommenden Jahr die Anpassungen für die Heizungen im Zuge des neuen Gesetzes kommen können. Die Rede ist von der Wärmeschutzverordnung und den Entscheidungen, die in diesen Bereich hineinspielen. Das ist auch für Mieter interessant, um mögliche Mieterhöhungen abschätzen zu können.

So kann es sein, dass Modernisierungen notwendig werden, wenn man bisher mit Gas oder Öl geheizt hat. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten für die Heizungsumstellung auf die Miete umlegen. Schon jetzt kann sich jeder Mieter erkundigen, denn spätestens sechs Wochen nach Auslaufen des Abrechnungszeitraums muss die Gas- oder Stromrechnung erstellt werden. Auf der ersten Seite kann jeder einzelne den eigenen Energieverbrauch ablesen.