Neues Urteil gegen die Deutsche Post – das ist nun ungültig

Deutsche Post
Symbolbild © istockphoto/Cineberg

Ein Gericht urteilte nun gegen die Deutsche Post. Die Niederlage sorgt dafür, dass Kunden jetzt mehr Zeit haben, ein gewisses Produkt länger verwenden zu können. Dabei ändert sich der Zeitrahmen drastisch.

Mit einem neuen Urteil hat die Deutsche Post eine Verpflichtung auferlegt bekommen. Durch den Gerichtentscheid hat ein Produkt der Post jetzt eine deutlich längere Haltbarkeit. Das ist ein klarer Vorteil für die Post-Kunden.

Darum geht es bei dem Gerichtsurteil

Wer mit der Deutschen Post einen Brief versenden möchte, der kauft entweder in der Filiale eine Briefmarke, zieht sie am Automaten oder nutzt die moderne Variante. Denn die sogenannten mobilen Briefmarken sind immer mehr im Trend und können von überall heraus gebucht werden.

Die mobile Briefmarke wird auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post erwähnt. Dort steht, dass diese nach 14 Tagen ablaufen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine mobile Briefmarke nur 14 Tage genutzt werden kann und danach verfällt. Dagegen hat jetzt ein Gericht ein Urteil gesprochen.

Kunden dürfen aufatmen

Das Kölner Landgericht erklärte die Klausel in den AGB der Post jetzt für unwirksam. Dies teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit. Die mobile Briefmarke kann bequem in der App „Post & DHL“ gekauft werden. Nach dem Kauf erhalten die Kunden einen Zahlen- und Buchstabencode. Dieser kann einfach auf den Umschlag geschrieben werden.

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Der Brief wird so als frankiert erkannt und transportiert. Diese Frankierung gilt eher als Nischenprodukt der Post. Doch eine Gültigkeit von nur 14 Tagen fiel den Verbraucherschützern unangenehm auf. Denn die Post erhält das Geld und der Kunde dann keine bezahlte Leistung.

Das Urteil räumt mehr Zeit ein

Wie viel mehr Zeit die Kunden haben, das erklärt das Urteil. Anstatt der 14 Tage Gültigkeit, müssen die mobilen Briefmarken jetzt ganze drei Jahre gültig sein. Dies ist die gesetzliche Verjährungsfrist, die in Deutschland gültig ist.

Die Post möchte die Niederlage nicht akzeptieren und hat durch einen Sprecher ankündigen lassen, dass sie in Berufung gehen will. Laut dem Gericht sei hier aber das Kaufrecht angewendet. Und nach diesem Recht haben die Briefmarken eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.