Neues Urteil: Millionen Postkunden können jubeln – „länger gültig“

Ein Postzusteller von DHL läuft mit einem Wagen voller Pakete der Deutschen Post über eine Straße. Sein Auto steht am Straßenrand.
Symbolbild © istockphoto/Michael Derrer Fuchs

Nach einem aktuellen Urteil können Millionen Postkunden jubeln. Denn eine wichtige Sache hat vor Gericht länger Bestand als bislang gedacht.

Manchmal braucht es einen Gerichtsbeschluss, um ein Urteil zu fällen. Millionen von Postkundinnen und -kunden können jetzt jedenfalls jubeln, denn die Entscheidung ist gefallen. Ab sofort muss die Post bei diesem Thema umdenken und den Kunden den Vortritt lassen.

Millionen Postkunden können jubeln – Urteil des Oberlandesgerichts

Im Kern geht es um die Haltbarkeit von Briefmarken. Gemeint sind die mobilen Briefmarken, die es bei der Deutschen Post gibt. Wurden sie bislang nicht innerhalb von zwei Wochen genutzt, waren sie abgelaufen und verfielen. Doch das ist nicht rechtens. Ein Urteil hat nun noch einmal entschieden, dass die Marken nicht verfallen dürfen. Zu verdanken ist dies einem Kunden, der gegen die Deutsche Post geklagt hatte und dem Recht gesprochen wurde.

Briefmarken bleiben länger gültig – Millionen Postkunden können sich freuen

Seit 2020 gibt es die mobilen Briefmarken der Deutschen Post. Die DHL und die Post verkaufen diese über ihre App. Gegen Bezahlung erhält man anschließend einen achtstelligen Code. Das ist die digitale Briefmarke, die ein Kunde bisher innerhalb von 14 Tagen aufbrauchen musste. Hat der Kunde die Marke innerhalb dieser Zeit storniert, bekam er sein Geld zurück. Wurden die 14 Tage jedoch überschritten, verfiel der Wert der digitalen Marke jedoch automatisch und der Kunde ging ohne Rückerstattung leer aus. Diese Regelung hatte die Deutsche Post schließlich auf alle mobilen Briefmarken angewandt und damit eine Fehlentscheidung getroffen.

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Das Oberlandesgericht Köln hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass dies eine unangemessene Benachteiligung der Kunden der Deutschen Post darstellt. Demnach darf die Post die Haltbarkeit der Marken nicht einschränken. Dafür fehle der Grund, so das Kölner Gericht. Außerdem sei die Laufzeit nicht verbraucherfreundlich. Millionen von Postkunden können sich freuen, denn zumindest ein kleiner Bereich ist etwas unkomplizierter geworden. Man wünscht sich nur, dass nicht jede Entscheidung erst vor Gericht, geschweige denn in zweiter Instanz gefällt werden muss.