Neues Verbot: Hundehalter müssen mit hohen Geldstrafen rechnen

Frauen gehen mit ihrem Hund spazieren.
Symbolbild

Ab dem 1. April gilt ein neues Verbot für Hundehalter. Sie müssen mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie sich nicht daran halten. Was man als Hundebesitzer jetzt beachten muss, erfährt man in diesem Artikel.

Mit dem Beginn des neuen Monats kommt auch ein neues Verbot für Hundehalter. Missachtet man dieses, müssen Hundebesitzer mit hohen Geldstrafen rechnen. Alle Hintergrundinfos gibt es in diesem Artikel zum Nachlesen.

Zahlreiche Regeln für Hundehalter

Wer in Deutschland einen Hund besitzt, muss sich an zahlreiche Regeln und Verbote halten. Diese sind allesamt richtig und wichtig, damit ein umgängliches Miteinander möglich ist. Dazu zählt unter anderem das Entfernen der Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Würde es dieses Gebot nicht geben, wären die Gehwege und Parks wohl innerhalb weniger Tage mit dem Kot der geliebten Haustiere beschmutzt. Auch sollte jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen, denn ein Hund ist in seinem Verhalten unberechenbar. Schnell kann er auf einen anderen Hund losgehen und diesen verletzen. Oder er rennt einfach quer über die Straße und verursacht eine Massenkarambolage.

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Dieses Verbot gilt für Hundehalter

Nun gibt es ein weiteres Verbot für Hundehalter, bei dessen Nicht-Einhaltung hohe Geldstrafen drohen. Im Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli (die Zeiten variieren je nach Bundesland) gilt für die Wildtiere im Wald die Schonfrist. In dieser Zeit bekommen Kaninchen, Füchse und Co. ihre Jungen und ziehen sie auf. Damit der Nachwuchs in Ruhe aufwachsen kann, müssen die Hunde im Wald angeleint werden. Denn der Freund des Menschen hat noch den Jagdtrieb seiner Vorfahren im Blut und nimmt durch den Geruch der Wildtiere natürlich die Fährte auf. Dies kann für Tiere, die für ihren Nachwuchs keinen Bau haben (zum Beispiel Wildhasen) sehr gefährlich werden.

Verstoßen Hundehalter gegen die Anleinpflicht im Wald, können je nach Bundesland bis zu 5.000 Euro Geldstrafe drohen. Die Anleinpflicht kann je nach Wohngebiet für kleine Hunde entfallen. Bevor man seinen geliebten Vierbeiner jedoch frei im Wald laufen lässt, sollte man sich lieber informieren, ob dies auch erlaubt ist.