Noch im April: Neuer Zuschuss wird ausgezahlt an Millionen Bürger

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Noch im April wird ein neuer Zuschuss an Millionen Bürger ausgezahlt. Wer Anspruch auf diesen Zuschuss hat und wie man ihn beantragen kann, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Noch im April gibt es einen neuen Zuschuss für Millionen Bürger. Dieser muss extra beantragt werden. Und Anspruch hat nicht jeder. Wie das Ganze funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.

Unsichere Arbeitsplätze

Gerade in der heutigen Zeit ist kein Arbeitsplatz mehr sicher. Egal, ob es an den Pleitewellen der Unternehmen liegt, bei denen die Arbeitsplätze einfach wegfallen, oder die Arbeit Tausender Menschen den Umstrukturierungsplänen der Konzernleitung zum Opfer fällt. Arbeitnehmer müssen sich in der heutigen Zeit immer wieder bemühen und dafür Sorge tragen, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten können. Wer dies nicht kann, muss zumindest so hoch qualifiziert sein, dass er oder sie sich problemlos woanders bewerben kann. Quereinstiege kommen öfter vor als noch vor Jahren. Um jederzeit wieder einen Job finden zu können, sind Weiterbildungen unumgänglich.

Diesen Zuschuss gibt es für Millionen Bürger

Genau hier setzt der neue Zuschuss an, auf den Millionen Bürger einen Anspruch haben. Die Voraussetzung für das sogenannte Qualifizierungsgeld ist, dass man sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und der Bedarf an Weiterbildung tariflich geregelt ist. Dieser muss bei mehr als 250 Beschäftigten zwanzig Prozent und bei weniger als 250 Beschäftigten zehn Prozent der Mitarbeiter betreffen. Insgesamt muss die Weiterbildung 120 Stunden betragen. Sie muss mehr als arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sein. Zudem ist der Antrag drei Monate im Voraus zu stellen. Des Weiteren bedarf es der Zustimmung derjenigen Beschäftigten, welche die Weiterbildung durchführen sollen.

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Damit gibt es zwar kein Geld direkt auf das Konto des Mitarbeiters, aber er profitiert dennoch von dem Nutzen einer Weiterbildung. Denn der Zuschuss ist für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz durch eine Umstrukturierung gefährdet ist. Somit können sie im Unternehmen an anderer Stelle zukunftssicher eingesetzt werden. Die Höhe des Zuschusses, den es von der Agentur für Arbeit gibt, errechnet sich ähnlich wie das Arbeitslosengeld I. Insgesamt übernimmt die Agentur für Arbeit 60 Prozent – bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent – der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.