Urlaubsplanung: Regel schränkt Millionen Arbeitnehmer ein

Kinder winken aus einem beladenen Auto.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Die meisten Angestellten müssen in Kürze ihre Urlaubsplanung abgeben. Doch genau diese Urlaubsplanung beinhaltet die eine oder andere Regel, die den Arbeitnehmern einige Hindernisse in den Weg werfen können.

Für das Jahr 2024 müssen viele bald ihre Pläne beim Arbeitgeber einreichen. Jedoch gibt es für die anstehende Urlaubsplanung eine Regel, welche für die Arbeitnehmer eine massive Einschränkung bedeuten kann.

Das müssen Arbeitnehmer wissen

Nur wenige Wochen bleiben für dieses Jahr übrig, um beim Arbeitgeber die Urlaubszeiten für das kommende Jahr einzureichen. Eine Regel für die Urlaubsplanung kann dem Arbeitnehmer allerdings einen gewaltigen Strich durch seine Rechnung machen. Umso wichtiger kann es sein, seine Pflichten als Angestellter zu kennen.

Das Bundesurlaubsgesetz ist hierfür die Grundlage sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Wer in einem Beschäftigungsverhältnis ist, das eine 5-Tage-Woche beinhaltet, dem stehen mindestens 20 Tage Urlaub je Jahr zu. Allerdings ist es nicht gestattet, ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers Urlaub zu nehmen.

Pflichten und Rechte für die Urlaubsplanung

Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht in Deutschland nicht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer die Pflicht haben, sich vor dem Urlaub beim Arbeitgeber zu melden, diesen von den Urlaubszeiten zu unterrichten und auf die Genehmigung des Arbeitgebers zu warten. Wer sich einfach eine Selbstbeurlaubung zuteilt, dem kann im Ernstfall eine Kündigung drohen.

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Manche Arbeitgeber handhaben die Urlaubsplanung anders und vergeben an ihre Angestellten die Urlaubstage. Dies wiederum bedeutet, dass nicht der Angestellte, sondern der Arbeitgeber die Tage festlegt, wann der Arbeitnehmer Urlaub hat. Solche Urlaubszeiten nennt man in Deutschland Betriebsferien. Denn in der Regel ist dann entweder der gesamte oder der größte Teil des Betriebes im Urlaub, sodass dieser weitestgehend oder vollständig stillsteht.

Einen zusätzlichen Anspruch haben Angestellte mit Betriebsferien nicht, denn auch diese Tage werden wie Urlaubstage gehandhabt. Sie sind so gleichgestellt, als hätte der Mitarbeiter selbst seinen Urlaub eingereicht und beantragt. Gut zu wissen: Wer im Urlaub krank wird und eine Krankmeldung beim Arzt holt, bekommt die Urlaubstage, für die er krankgeschrieben ist, wieder gutgeschrieben.