Urteil aus Karlsruhe: Frau vor Zug gestoßen – Killer muss in die Psychiatrie

Symbolbild Foto: Andreas Arnold/dpa

Karlsruhe (dpa) – Es bleibt dabei: Ein Mann, der eine ihm unbekannte Frau im niederrheinischen Voerde vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, kommt auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit ist die Anordnung rechtskräftig. (Az. 3 StR 265/20).

Die Mutter einer Tochter war noch im Gleisbett gestorben. Der in Deutschland geborene Serbe hatte die 34-Jährige am 20. Juli 2019 unvermittelt und ohne Anlass von hinten mit voller Wucht vom Bahnsteig gestoßen.

Das Landgericht sah darin einen heimtückischen Mord, hielt den neunfachen Familienvater aber für schwer psychisch krank und deshalb schuldunfähig. Wegen einer Schizophrenie sei seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert, vielleicht sogar komplett aufgehoben gewesen. Für die Allgemeinheit bleibe er gefährlich.

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Dagegen hatte der zum Abschluss des Duisburger Prozesses Anfang 2020 28-jährige Mann Revision eingelegt. Diese wies der BGH nun zurück.