Viele ahnungslos: Bestimmte Pakete verboten – sogar Gefängnis droht

Ein DHL-Bote an seinem Fahrzeug. Bestimmte Pakete sind verboten.
Symbolbild © istockphoto/tupungato

Viele Menschen sind absolut ahnungslos, doch bestimmte Pakete sind verboten und dürfen gar nicht erst zur Post gebracht werden. In besonderen Fällen droht sogar Gefängnis. Was es beim Paketversand zu beachten gilt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Bestimmte Pakete sind verboten und dürfen auf keinen Fall bei der Post aufgegeben werden, denn sonst kann sogar Gefängnis drohen. Viele Menschen sind darüber absolut ahnungslos. Damit ihr nicht in diese Falle tappt, erklären wir euch in diesem Artikel, worauf ihr achten müsst.

Osterzeit ist Paketzeit

Das Osterfest steht vor der Tür und es gibt so manchen, der dies nicht mit all seinen Liebsten zusammen feiern kann. Oftmals wohnen Familienmitglieder zu weit weg und können es nicht einrichten, zu Ostern bei der Familie zu sein. So steht der Deutschen Post wieder ein Versende-Boom ins Haus. Zwar ist dieser nicht so enorm wie zur Weihnachtszeit, aber viele Menschen verschicken derzeit kleinere oder größere Pakete an Familienmitglieder oder Freunde.

Bestimmte Pakete verboten – sogar Gefängnis kann drohen

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Doch man darf längst nicht alles in die Pakete packen, denn bei bestimmten Inhalten kann dem Versender sogar Gefängnis drohen. Dies gilt natürlich nicht nur zur Oster- oder Weihnachtszeit, sondern steht in den AGBs der Deutschen Post. So dürfen zum Beispiel keine sterblichen Überreste von Menschen oder lebendige Tiere verschickt werden. Auch gefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen selbstverständlich nicht in die Pakete gelangen. Verletzen oder infizieren sie Personen beim gewöhnlichen Transport oder verursachen die Pakete Schäden an Gegenständen, dürfen sie ebenfalls nicht verschickt werden.

Und die AGBs sehen noch weitere Verbote vor. Müssen die verschickten Stoffe oder Gegenstände zum Beispiel bei bestimmten Temperaturen transportiert werden oder benötigt man für das Verschicken die Erlaubnis einer bestimmten Behörde, gehören sie ebenfalls nicht in normale Pakete. Außerdem dürfen die verschickten Sachen einen Wert von 25.000 Euro brutto nicht überschreiten. Wertgegenstände dürfen den Gesamtwert von 500 Euro nicht übersteigen. Wer diese Verbote missachtet, dem droht eine Geldstrafe. Wer dagegen zum Beispiel Drogen verschickt, dem droht sogar Gefängnis.