Gesetz: Das gilt für Arbeitnehmer bei großer Hitze am Arbeitsplatz

Mann auf der Baustelle bei der Arbeit
Symbolbild © istockphoto/Anton Novikov

Die Hitze macht derzeit allen zu schaffen. Aber haben den Arbeitnehmer ein Anrecht auf Hitzefrei“? Welche rechtlichen Grundlagen es dazu gibt.

Über 30 Grad im Büro und jeder will einfach nur noch frei haben. Hitzefrei im Büro oder auch einfach ausziehen? Das muss man dazu wissen.

Gesetze für Hitze am Arbeitsplatz

Im Somme sollte eine Temperatur von 26 Grad in Arbeitsräumen nicht überschritten werden. Doch wirklich Hitzefrei gibt es im Job nicht, auch nicht, wenn die empfohlenen Werte überschritten werden. Dennoch gilt: Wenn die Hitze gesundheitsgefährdend wird, dann muss gehandelt werden.

Wenn die Temperatur im Arbeitsraum mehr als 26 Grad hat, dann müssen vom Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Denn dadurch soll die Hitze dann für die Arbeitenden erträglicher gemacht werden.

Diese Dinge gelten als angemessene Gegenmaßnahmen

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Geeignet als Gegenmaßnahmen sind unter anderem Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Jalousien. Dazu können auch Verglasungen von reflektierenden Vorrichtungen im Zwischenraum zählen.

Weiterhin gelten auch im Inneren liegende, hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen sowie angemessene Sonnenschutzverglasungen zu den Maßnahmen. Wenn die Lufttemperatur im Büro die 26 Grad Marke überschreitet, müssen weitere Maßnahmen unternommen werden.

Wechselnde Richtwerte

Doch Vorsicht: Bei höheren Außentemperaturen gelten auch andere Richtwerte für die Innenräume. Wenn es im Freien 35 Grad hat, dann ist im Büro eine Temperatur von 30 Grad zumutbar. Erst ab einer Lufttemperatur von 35 Grad müsste dann gehandelt werden.

Mögliche Maßnahmen wären dann Gleitzeit, oder tatsächlich sogar das Aufstelle eines Ventilators. Der Arbeitnehmer darf aber nicht selbständig einfach seinen Arbeitstag verkürzen, sondern muss dies immer mit dem Arbeitgeber absprechen.