Wer zu viele Überstunden macht, muss künftig 30.000 Euro zahlen

Arbeiter hält Geld in den Händen
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Überstunden sind für viele selbstverständlich, doch wer es übertreibt, der muss damit rechnen, dass man bis zu 30.000 Euro Strafe zahlen muss. Hierfür trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Doch damit nicht genug: Sogar eine Gefängnisstrafe kann drohen.

Zu viele Überstunden können jetzt teuer werden, denn Arbeitgeber, die von ihren Angestellten zu viele Mehr-Stunden verlangen, müssen mitunter 30.000 Euro Strafe zahlen.

Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer

In Deutschland sind die meisten Fragen streng im Arbeitsrecht geregelt. So auch das Thema Überstunden, welches jetzt dazu führen kann, dass Arbeitgeber eine Strafe von bis zu 30.000 Euro zahlen müssen. Zudem müssen manche, die es mit den Überstunden übertreiben, sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Der Grund dafür ist, dass diese harten Strafen im Arbeitsrecht verankert sind und entsprechend umgesetzt werden können, wenn die Arbeit im Übermaß ausgeübt wird. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis zu 30.000 Euro Strafe können die Folge sein, wenn man gegen das Arbeitsrecht verstößt. Generell gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitsstunden, basierend auf der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Demnach ist es also verboten, von seinen Angestellten zu viele Überstunden zu verlangen. Damit will man die Arbeitnehmer vor Überarbeitung und gesundheitlichen Schäden schützen. Im Arbeitsrecht ist auch der Zeitraum zwischen der letzten Arbeitsstunde und dem Beginn des neuen Arbeitstages klar geregelt. Dieser muss mindestens elf Ruhestunden betragen. Pro Tag darf ein Mitarbeiter in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden arbeiten. Die Regelarbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag.

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Arbeitszeit überschritten: Saftige Strafen drohen

Wer mehr als die maximale Arbeitszeit von zehn Stunden von seinen Angestellten fordert, dem drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Dieses Bußgeld wird fällig, wenn der Arbeitnehmer keinen Ausgleich für die geleisteten Überstunden erhält. Ein Ausgleich ist unter anderem die Auszahlung der Überstunden oder ein Ausgleich in Form von Freizeit.

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber unter keinen Umständen täglich Zehn-Stunden-Schichten von seinen Mitarbeitern verlangen. Bei Missachtung dieser Fristen und Maximalgrenzen drohen dem Arbeitgeber bis zu 30.000 Euro Strafe. Wer mehrfach dabei erwischt wird, wie er seine Mitarbeiter länger arbeiten lässt, dem droht sogar eine Haftstrafe von einem Jahr. Tatsächlich können aber auch die Arbeitnehmer von einer Strafe betroffen sein, wenn es sich dabei beispielsweise um leitende Angestellte handelt, die mutwillig die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verletzen.