Zuschuss: Millionen Bürgergeld-Empfänger dürfen es kostenlos nutzen

Bargeld, vor allem zwei Euro Münzen und verschiedene Geldscheine, liegen auf einem Tisch. Darauf steht ein Schild aus Holz mit der Aufschrift Bürgergeld. Nun kommt eine neue Kostenpflicht für Bürgergeld-Empfänger.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Für Millionen Bürgergeld-Empfänger gibt es jetzt eine gute Nachricht, denn sie dürfen etwas kostenlos nutzen. Was das genau ist und wie man es beantragen kann, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Millionen Bürgergeld-Empfänger können sich freuen, denn sie dürfen etwas komplett kostenlos nutzen. Die wenigsten wissen davon und nehmen es deshalb nicht in Anspruch. In diesem Artikel klären wir auf.

Zahlreiche Leistungen für Bürgergeld-Empfänger

Wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt nicht allein oder gar nicht bestreiten kann, kann Bürgergeld beantragen. Damit übernimmt der Staat nicht nur die Miete mit den Neben- und Heizkosten. Wer Schulkinder hat, kann zum Beispiel noch Zuschüsse für den Schulbedarf oder für eine Klassenfahrt bekommen. Auch Vereinsbeiträge werden für den Nachwuchs vom Jobcenter übernommen. Während diese Beispiele den meisten Empfängern bekannt sind, gibt es jedoch auch noch weitere Kosten, die das Jobcenter übernimmt, auf die man aber überhaupt nicht kommt. Einen Antrag zu stellen, lohnt sich daher auf jeden Fall.

Diese Kosten werden auch übernommen

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Dass das Jobcenter die Miete für die Wohnung übernimmt, weiß inzwischen jeder. Dies gilt jedoch auch für die Miete für einen Tiefgaragenplatz, eine Garage oder einen Stellplatz. Dabei ist es völlig unwesentlich, ob man als Bürgergeld-Empfänger ein Auto besitzt oder nicht. Die Kosten müssen laut einem Gerichtsurteil jedoch nur vom Staat übernommen werden, wenn es sich bei dem Stellplatz oder der Garage nicht um einen Extra-Mietvertrag handelt, sondern er Bestandteil des Mietvertrags für die Wohnung ist. Dies ist auch der Grund, weshalb die Kosten übernommen werden müssen, denn sie gehören zu den Kosten der Unterkunft. Kann der Stellplatz separat gekündigt werden, muss das Jobcenter nicht bezahlen.

Benötigt man ein Auto, um einem sozialversicherunspflichtigen Job nachgehen zu können, können auch diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung ist, dass diese angemessen sind. Da es sich jedoch um eine Ermessensleistung handelt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Nachfragen lohnt sich aber auf jeden Fall.