156 Euro: Neuer Zuschuss für den Urlaub kommt – „Beantragen“

Junge Männerhände halten mehrere 50-Euro-Scheine fest. Der Mann steht offenbar vor einem Geldautomaten und zählt sein Geld, welches er gerade abgehoben hat, nach. An seinem linken Handgelenk befindet sich eine Uhr.
Symbolbild © istockphoto/Nikola Stojadinovic

Wer bald in den Urlaub fährt, kann sich jetzt freuen. Denn insgesamt 156 Euro kann es geben, wenn man diesen neuen Zuschuss für den Urlaub beantragt. Das muss man darüber wissen.

Diese Nachricht dürfte vielen Menschen gefallen, denn ein neuer Zuschuss für den Urlaub sorgt dafür, dass man 156 Euro extra bekommt. Welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss und wo man das Geld beantragen kann, erfahrt ihr hier.

So kommt man an das Geld

Endlich Urlaub! Leider können ein oder zwei Wochen Erholung aber auch ganz schön teuer werden. Die steigenden Hotelkosten und natürlich auch die Preise für Restaurantbesuche (und sogar den einfachen Einkauf im Supermarkt) sorgen dafür, dass in vielen Geldbörsen derzeit absolute Leere herrscht. Da kommt ein neuer Zuschuss für den Urlaub wie gerufen. Und dieser ist dabei gar nicht so schwer zu bekommen.

Insgesamt 156 Euro zahlt nämlich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – kurz EVG  – an alle ihre förderberechtigten Mitglieder aus. Als sogenannte Erholungsbeihilfe kann man so ein wenig extra Geld für den Urlaub bekommen. Neben der förderberechtigten Mitgliedschaft bei der EVG ist eine Voraussetzung, dass man das Geld in einem bestimmten Zeitrahmen beantragt. Dieser beginnt drei Monate vor dem Urlaub und endet drei Monate danach. Dafür gibt es auf der entsprechenden Internetseite ein Formular, welches man ganz einfach ausfüllen kann – und schon geht es los. Wichtig zu wissen ist zudem, dass man den neuen Zuschuss für den Urlaub nur bekommt, wenn die beantragte Urlaubszeit mindestens eine Woche beträgt. Denn in der Tat haben inzwischen viele Studien bewiesen, dass der menschliche Körper mindestens eine Woche braucht, um sich vom stressigen Alltag zu erholen.

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Darauf kann man sich außerdem freuen

Besonders toll: Den neuen Zuschuss für den Urlaub muss man nicht versteuern. Oder zumindest muss das der Antragsteller nicht tun. Die Versteuerung übernimmt nämlich der Verein mit dem Namen Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister. Wir wünschen viel Spaß und Erholung in der Sonne!