300 Euro für alle im September: Viele bekommen sogar das Doppelte

Euro Geldscheine und Münzen
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Energiepreispauschale.

Im September bekommen alle Menschen, die im Berufsleben stehen, diesen einmaligen Bonus. Die Pauschale wird durch den Arbeitgeber ausbezahlt.

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro spült es den meisten Arbeitnehmern mit der Gehaltsabrechnung im September auf ihre Konten. Das Negative daran ist, dass auf das Geld die Lohnsteuer fällig wird.

Minijobber müssen auf ihren Arbeitgeber zugehen, und Rentner dürfen sich halbwegs verrenken, um an das Geld zu kommen.

Aber in dieser Situation ist jeder Euro recht, um sich gegen die steigenden Energiepreise zu stemmen.

Während sich die eine Gruppe strecken muss, um überhaupt etwas von der Energiepreispauschale zu bekommen, kann es in manchen Konstellationen sogar vorkommen, dass die EPP bei dem einen oder anderen zweimal ausbezahlt wird.

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Aber: Behalten dürfen Sie das Geld nicht.

Grundsätzlich steht jeder anspruchsberechtigten Person die EPP nur einmal zu. Doch gibt es durchaus Situationen, in denen die Ansprüche praktisch doppelt entstehen. Wer beispielsweise angestellt ist und nebenbei freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe betreibt, kann durchaus in eine solche Situation kommen.

Sie haben dann steuerlich gesehen neben Einkünften aus Ihrem Angestelltenverhältnis auch Einkünfte nach §15 Einkommensteuergesetz Gewerbebetrieb) oder nach § 18 des Einkommensteuergesetzes (selbständige Arbeit) bezogen.