„50.000 Euro“: Erste Bußgelder verhängt für Balkonkraftwerke

Auf einem Balkon befindet sich ein Balkonkraftwerk mit vielen Solarzellen, die praktisch einen Sichtschutz um den Balkon herum bilden. Dahinter sieht man ein paar Bäume, eine Markise und eine Lampe, die von der Decke herunterhängt.
Symbolbild © istockphoto/Maryana Serdynska

Besitzern drohen jetzt erste Bußgelder, die für Balkonkraftwerke verhängt werden. Bis zu 50.000 Euro können dann fällig werden. Deshalb sollte man unbedingt ein paar Dinge beachten.

Immer mehr Menschen investieren in erneuerbare Energien. Längst sind diese auf dem Vormarsch und lösen umweltschädliche Methoden zur Wärme- und Stromgewinnung ab. Doch nun verhängen Behörden die ersten Bußgelder für Balkonkraftwerke.

Balkonkraftwerke liegen im Trend

Erneuerbare Energien stehen hoch im Kurs bei den Menschen in Deutschland. Und jeder, der es irgendwie einrichten kann, versucht seinen ganz eigenen Beitrag zu leisten. Während die Photovoltaikanlagen für Eigenheimbesitzer für so manchen Bürger nicht erschwinglich sind, sieht dies bei Balkonkraftwerken anders aus. Ein einziges Balkonkraftwerk mit Speicher kostet unter 1.000 Euro und wird – wie der Name schon verrät – am Balkon angebracht. Einige Discounter haben Balkonkraftwerke bereits in ihrem Onlineshop angeboten. Seit Juni dieses Jahres gibt es wenigstens 500.000 Kraftwerke. Doch viele Besitzer wissen nicht, dass sie in diesem Zusammenhang einer bestimmten Pflicht nachkommen müssen. Sonst drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Bußgelder für Balkonkraftwerke – das müssen Besitzer beachten

Die Bundesnetzagentur schätz die Anzahl der Balkonkraftwerke weitaus höher, denn es gibt wohl noch viele unangemeldete Kraftwerke. Entweder wissen die Käufer gar nicht, dass sie diese anmelden müssen, oder sie vergessen es einfach. Und genau das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dabei geht die Anmeldung eines eigenen Kraftwerks ganz einfach online über das Stammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier gibt man via Internet einfach die Adresse, das Datum der Inbetriebnahme des Kraftwerks, die Anzahl der Module, die Bruttoleistung der gesamten Anlage sowie die Ausrichtung und den Neigungswinkel ein. Dieses Verfahren wurde extra vereinfacht.

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Mit der Anmeldung des Balkonkraftwerks erleichert man nicht nur das eigene Gewissen. Es geht auch um die Sicherheit. Weiß ein Netzbetreiber nämlich, von wo und wem wie viel Strom ins Netz eingespeist wird, kann eine Überlastung verhindert werden. Außerdem dient die Anmeldung der Sicherheit bei Reparaturarbeiten. Ansonsten wissen die Arbeiter gar nicht, ob nicht doch noch irgendwo Strom fließt, wenn sie an den Leitungen arbeiten. Außerdem kann es passieren, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt, wenn durch ein Balkonkraftwerk Schäden am Balkon entstehen. Sie können sich nämlich auf die ordnungsgemäße Anmeldung berufen.