Besondere Regel gilt: So darf Fleisch nochmal eingefroren werden

Fleisch aus der Tiefkühltruhe
Symbolbild © istockphoto/wart

Vor allem nach den Feiertagen bleibt oft etwas vom festlichen Essen übrig. Was soll man damit machen? Da bietet sich die Verwahrung in der Tiefkühltruhe an. Doch wenn Fleisch, Gemüse, Fisch und Co. noch einmal eingefroren werden sollen, sollte man eine bestimmte Regel beachten.

Das Einfrieren von Lebensmitteln ist eine gängige Methode, um deren Haltbarkeit zu verlängern. Besonders bei empfindlichen Produkten wie Fleisch, Fisch und Gemüse bietet die Gefriertruhe eine praktische Lösung. Doch welche Regel gilt und was passiert, wenn aufgetaute Lebensmittel, auch Fleisch, erneut eingefroren werden sollen? Bestimmte Regeln und Vorsichtsmaßnahmen sollte man beim wiederholten Einfrieren von aufgetauten Lebensmitteln unbedingt beachten.

Welche Lebensmittel eignen sich zum Wiedereinfrieren?

Lebensmittel wie Bohnen, Erbsen, Paprika, Rosenkohl, Steinpilze, Tomatenmark, Karotten und verschiedene Kohlsorten sind laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) besonders gut für das Tiefgefrieren geeignet. Auch gekochte Speisen lassen sich in der Regel problemlos einfrieren. Die Vielfalt der eingefrorenen Produkte führt jedoch zur Frage: Kann man aufgetaute Lebensmittel wie Fleisch, Fisch oder beliebige Gemüse ein zweites Mal einfrieren?

Die Entscheidung, ob aufgetaute Lebensmittel erneut eingefroren werden können, hängt laut BZfE von entscheidenden Faktoren ab. Die zentrale Frage dabei lautet: Ist das Lebensmittel noch einwandfrei und könnte man es jetzt zubereiten oder verzehren? Ist dies der Fall, erlaubt das BZfE ein erneutes Einfrieren.

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Das gilt es beim Wiedereinfrieren zu beachten

Dabei ist jedoch zu beachten, dass man die entsprechenden Lebensmittel frühzeitig verbraucht und vor dem erneuten Einfrieren möglichst durcherhitzt. Insbesondere bei Fleisch und Fisch ist Vorsicht geboten. Rohe Produkte sollten nicht einfach sofort wieder eingefroren werden. Stattdessen sollte man sie vor dem Wiedereinfrieren vollständig garen. Trotz dieser Maßnahmen ist zu beachten, dass es beim zweiten Einfrieren zu geschmacklichen und qualitativen Einbußen kommen kann.

Insgesamt zeigt sich also, dass das Wiedereinfrieren von aufgetauten Lebensmitteln mit Bedacht erfolgen sollte. Die Eignung für den zweiten Einfrierprozess hängt von der Beschaffenheit des jeweiligen Lebensmittels ab. Bei Gemüse und vielen gekochten Speisen ist ein erneutes Einfrieren oft unproblematisch. Bei Fleisch und Fisch ist jedoch Vorsicht geboten, und es empfiehlt sich eine vorherige vollständige Garung. Hygienische Standards sollte man dabei natürlich auch stets einhalten, um das Risiko von Lebensmittelvergiftungen zu minimieren.