Bis 100.000 Euro Strafe: Diese Gartenarbeiten können richtig teuer werden

Mann bei Gartenarbeiten
Symbolbild © istockphoto/Milan Krasula

Der Sommer ist da. Zeit, den Garten richtig schönzumachen. Doch Vorsicht: Manche Gartenarbeiten können richtig teuer werden.

Wer seinen Garten schön machen will, muss ein paar Dinge beachten. Denn nicht alle Gartenarbeiten sind zu jeder Zeit erlaubt. Einige sind sogar komplett verboten. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Gesetze sind Ländersache

Es gibt Einschränkungen oder sogar Verbote für bestimmte Gartenarbeiten. Meist aus Gründen des Lärmschutzes oder zum Schutz von Tieren.

Die Verordnungen und Gesetzte legen die einzelnen Bundesländer und Gemeinden fest. Wer sich nicht daran hält, muss ein Bußgeld bezahlen.

Alle Arbeiten, die Lärm verursachen, dürfen nur in bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Deswegen ist z.B. Rasenmähen, Hecke schneiden oder Laub blasen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. An Werktagen dürfen diese Geräte nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr genutzt werden.

Leisere Geräte mit Umweltzeichen sind von 7 bis 20 Uhr gestattet.

Hecken und Bäume unterliegen einem besonderen Schutz

Ein Baum darf nicht einfach gefällt werden. Auch, wenn er sich auf dem eigenen Grundstück befindet. Welche Bäume genau geschützt sind, definieren die einzelnen Bundesländer.

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Auch die Hecke darf nur zu bestimmten Zeiten geschnitten werden. Zum Schutz der Vögel. Die genauen Zeiten sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Strengstens verboten ist es, die Gartenabfälle in der Natur zu entsorgen. Diese könnten zu unangenehmen Gerüchen führen und das Ökosystem belasten.

Hobbygärtner dürfen ihre Gartenabfälle niemals verbrennen.

Wer seinen Grünschnitt oder sonstige Produkte aus dem Garten entsorgen will, kann sich an die Gemeinde oder den Gartenverein wenden. Kleinere Mengen dürfen auch in die Biotonne oder den eigenen Kompost.

Niemals Wespennester zerstören

Diese kleinen Tiere können nerven. Ihre Nester zu zerstören ist allerdings verboten. Wespen stehen unter Naturschutz. Wer ein Wespennest findet, muss sich an einen Experten oder die Naturschutzbehörde wenden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswiedrigkeit. Dafür wird ein Bußgeld fällig. Dies kann eine Höhe von 300 Euro bis 50.000 Euro betragen.