Bis 1200 Euro wer eigenen Garten macht – Viele sind ahnungslos

Gartenarbeiten am Rasen
Symbolbild © istockphoto/schulzie

Ein eigener Garten ist nicht nur schön, sondern er kostet auch jedes Jahr viel Zeit und Geld. Was viele nicht wissen: Es gibt aber Steuervorteile.

Im eigenen Garten gibt es immer viel zu tun; Hecken und Bäume müssen regelmäßig geschnitten werden und der Rasen muss gepflegt oder sogar neu angelegt werden. Kommt noch ein Teich dazu, muss dieser regelmäßig instand gehalten werden. Und vieles mehr. Oft genug ziemlich zeitintensive Tätigkeiten, die man für die ganz persönliche „grüne Lunge“ aber gerne auf sich nimmt.

Was viele nicht wissen: Verbraucher können sich hierbei unterstützen lassen und einige typische Gartenarbeiten von der Steuer absetzen. Dafür sind jedoch ein paar Dinge zu beachten.

Verbraucher können den Garten als steuerlichen Vorteil nutzen

Natürlich kann nicht alles steuerlich geltend gemacht werden. Neue Pflanzen, Saatgut oder neue Gartenmöbel gelten als Kosten für Material. Diese sind nicht von der Steuer absetzbar. Anders sieht das jedoch bei sogenannten Gartenarbeiten aus, sie können von der Steuer abgesetzt werden – und zwar jeder. Unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist.

Wer umfassend informiert ist, kann sich bei der Pflege seiner kleinen, heimischen Wohlfühloase vom Staat unterstützen lassen. Es ist jährlich eine erstaunlich hohe Summe „drin“.

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So kann man Gartenarbeiten absetzen

Insgesamt dürfen bis zu 1.200 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Gartenarbeiten fallen unter die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen. Darunter werden sie in der Steuererklärung angegeben.

Die folgenden Leistungen sind absetzbar:

  • Garten neu anlegen oder neu gestalten
  • Rasen mähen, Schädlinge bekämpfen, Hecke schneiden, Wege vom Laub befreien
  • Baumfällarbeiten
  • Reparaturen, Rollrasen-Verlegung, Pflastersteine verlegen, Errichtung von Gartenmauer oder Zaun
  • Anlegen eines Schwimmteichs
  • Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sowie andere Verbrauchsmittel.
  • Entsorgungskosten

Das müssen Bürger und Bürgerinnen beachten

Wichtig ist: Ein Dienstleister muss diese Leistungen erbringen und hierfür eine Rechnung schreiben. Nicht absetzbar ist die Hilfe von Nachbarn oder Freunden, auch wenn man diese bezahlt. Die Finanzämter verlangen ggf. eine Vorlage des Zahlungsbelegs. Das Amt erkennt aber auch einen Überweisungsträger mit passendem Kontoauszug an.

Der Garten muss zu einem Komplex zugehörig sein. Gemeint ist hiermit, dass die Grünfläche an eine Unterkunft angeschlossen sein muss, in denen man selbst wohnen darf. Gemeint sind also ein Wohnhaus, Ferienwohnungen oder Schrebergärten.

Pro Jahr sind maximal 20 Prozent der gesamten Kosten absetzbar. Für Handwerksleistungen gilt: 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 € pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.