Doppelbesteuerung bei Rente soll beendet werden – Trotzdem droht Ärger

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Karlsruhe Insider: Altersvorsorge ist kompliziert.

Die Rente soll besteuert werden, die Rentenbeiträge allerdings nicht. So lauten die Pläne der Politik. Allerdings gibt es Probleme beim Übergang.

  • Doppelbesteuerung auf Renten sorgt für Ärger.
  • Die Ampelkoalition ist für die Beseitigung des Problems.
  • Lösung könnte böse Überraschungen im Alter geben.

Die gute Nachricht:

Ab 2023 sind die Beiträge für die Rente von der Steuer voll absetzbar. Damit sogar zwei Jahre eher als es noch von der alten Regierung geplant war. Auf diese Weise soll die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung von der Rente aus der Basisversteuerung verhindert werden.

Somit ist ein Punkt aus den Koalitionsverhandlungen abgearbeitet.

Darin hatte die neue Ampelregierung den Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits auf das kommende Jahr 2023 statt erst im Jahr 2025 vereinbart.

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Steuern auf Renten: Langsame Umstellung der Besteuerung

Seit dem Jahr 2005 wird die Besteuerung der Rente im Zuge des Alterseinkünftegesetzes umgestellt. Damit ist es dann eine nachgelagerte statt wie bisher vorgelagerte Besteuerung.

Dies bedeutet: Wer früher viel Rentenbeiträge gezahlt und im Erwerbsleben voll versteuert hat, bleibt ab Beginn der Rente steuerfrei. Dagegen müssen alle diejenigen, die früher keine Rentenbeiträge versteuert haben oder keine Rentenbeiträge zahlen mussten, ihre Renten nun voll zu 100 Prozent versteuern.

In Zukunft können aber die folgenden Rentenjahrgänge von einer solchen doppelten Besteuerung betroffen sein. Durch die bereits angekündigten Änderungen der Gesetze soll eine eventuelle doppelte Besteuerung der Rente vermieden werden.