Eingeführt: Insekten sind versteckt in ersten Aldi Lebensmitteln

Eine Frontalansicht einer Aldi Filiale.
Symbolbild © istockphoto/hapabapa

Offenbar gibt es jetzt die ersten Lebensmittel bei Aldi, in denen Insekten versteckt sind. Schon seit Wochen gibt es über die Entscheidung, dass Hausgrille und Getreideschimmelkäfer als Pulver verarbeitet in Lebensmittel vorkommen dürfen.

Die Thematik, dass in Lebensmitteln Insekten verarbeitet werden dürfen, führt schon seit Wochen für Aufsehen. Jetzt sollen die ersten Lebensmittel bei Aldi eingeführt worden sein, in denen die Insekten versteckt sein sollen.

Insekten in Lebensmitteln erlaubt

Seit Wochen polarisiert das Thema der Insektenverarbeitung in Lebensmitteln massiv. Durch eine neue EU-Verordnung ist es jetzt erlaubt, die Hausgrille und den Getreideschimmelkäfer in Lebensmittel einzuarbeiten. Sie können sowohl als getrocknete Variante oder als Pulver verarbeitet werden.

Zahlreiche Verbraucher ekeln sich vor der Vorstellung, Insekten in ihrem Lebensmittel zu konsumieren. Dabei ist es aus Sicht der Lebensmittelindustrie kein neuer Schritt. Schon seit Jahren werden bestimmte Insekten in Produkten verwendet. So ist der Farbstoff E 120 der rote Karmin. Er besteht aus zerquetschten und ausgekochten Scharlachschildläusen.

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Produkte mit Insekten gibt es schon

Ob bei Rewe, Lidl, Aldi, oder anderen Discountern und Supermärkten, Lebensmittel, in denen sich Insekten befinden, gibt es schon seit Jahren. Der rote Kamin, zum Beispiel wird in der Kosmetik, aber auch in Süßigkeiten eingesetzt. Wie die Experten erklären, verbergen sich hinter den Farbstoffen häufig verarbeitete Insekten.

Die Ausscheidungen der Gummilackschildlaus werden ebenfalls häufig in Lebensmitteln verarbeitet. Diese scheidet einen harzigen Stoff aus, der häufig als Überzug für Süßigkeiten dient. Als E 904 wird er in der Zutatenliste aufgeführt.

Keine spezielle Kennzeichnung nötig

Auch im Fall der neu erlaubten Insekten, benötigt es keiner speziellen Kennzeichnung auf den Etiketten oder den Produkten. Jedoch müssen sie in den Zutatenlisten erwähnt werden. Dabei darf entweder die deutsche oder die lateinische Bezeichnung verwendet werden.

Verbraucher, die allergisch gegenüber Krebstieren, Hausstaubmilben oder Weichtieren reagieren, sollten laut Experten eher Abstand von insektenhaltigen Lebensmitteln machen. Generell gelten die verarbeiten Insekten allerdings als unbedenklich für die Gesundheit.