Auch im Garten oder Balkon: Wer grillt riskiert drastische Strafgelder

Symbolbild

Durch den verschärften Bußgeldkatalog kann es zu sehr hohen Strafgeldern kommen, wenn man sich nicht an die Regelungen zum Grillen auf dem Balkon hält.

Grillen macht Freude. Doch es kann zu einem sehr teuren Spaß werden, denn der neue Bußgeldkatalog sieht drastische Strafen vor.

Auf dem Balkon grillen

Ist es erlaubt, ist es nicht erlaubt? Die Frage stellen sich viele Mieter. Tatsächlich gibt es von Gesetzeswegen her klare Regelungen dazu. Denn im Sommer möchte jeder grillen. Vor allem echte Grillfans können fast jeden Tag den Grill anwerfen.

Unter den aktuellen Bedingungen, aufgrund der hohen Trockenheit und Hitze, sind der Grillbegeisterung allerdings auch Grenzen gesetzt. Vor allem Kommunen reagieren mit dem Grillen in der Öffentlichkeit mit Verboten.

Brandgefahr ist zu groß

Während in vielen Parks an bestimmten Plätzen eigentlich das Grillen erlaubt ist, gibt es dort neuerdings auch Schilder mit Verboten drauf zu finden. Schuld daran ist die Brandgefahr, die sich aus der anhaltenden Trockenheit und Dürre ergeben hat.

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Durch den verschärften Bußgeldkatalog sind die Grenzen noch einmal enger gezogen worden. In vielen Wäldern in Deutschland herrscht ein strikte Grill- und Rauchverbot und gleichzeitig ein ebenso gültiges Feuerverbot.

Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Nun ist die Frage, ob man in seinen eigenen vier Wänden, bzw. auf der Terrasse oder dem Balkon grillen darf. Tatsächlich dürfen die Gemeinden das Grillen im eigenen Garten verbieten, wenn dies nötig ist, um die Brandgefahr aufgrund der Trockenheit einzudämmen.

Somit kann ein Grill-Verbot im Garten und auf dem Balkon allgemein ausgesprochen werden. Auch die Eigenverantwortung sollte hier mit eine Rolle spielen. Für Experten steht aber fest, wer einen Elektrogrill nutzt, der kann dem Verbot entgehen, denn hierzu sind kein offenes Feuer oder glühende Kohlen nötig.