Nach Jahrzehnten: Gegenstandsverbot schon bald deutschlandweit

Eine vollkommen überfüllte Garage.
Symbolbild © istockphoto/Boogich

Nach Jahrzehnten soll eine Ära zu Ende gehen, denn ein Gegenstandsverbot soll schon bald deutschlandweit gelten. Mit dieser neuen Regelung soll es im Umweltschutz einen weiteren Schritt nach vorn gehen.

Eine Ära wird wohl zu Ende gehen, denn schon bald soll ein Gegenstandsverbot deutschlandweit gelten. Die EU will mit dieser neuen Veordnung einen weiteren großen Schritt in Richtung Umweltschutz tun. Was nun auf Verbraucher zukommt, erklären wir in diesem Artikel.

Einfache Entsorgung im Hausmüll

Nicht nur der viele Plastikmüll, den die Menschen weltweit produzieren, setzt der Umwelt und Tierwelt ungemein zu. Während dieses Problem im Bewusstsein der Menschen vorhanden ist, gibt es ein anderes, das die meisten ignorieren. Das Problem der Batterie- und Akkuentsorgung. Sind die Batterien leer und die Akkus kaputt, landen diese oft einfach im normalen Hausmüll. Und das, obwohl es bereits deutschlandweit Annahmestellen für Batterien gibt. Viele machen sich jedoch nicht die Mühe, den kleinen Weg auf sich zu nehmen. Da ist es einfacher, leere Batterien und kaputte Akkus einfach in der Mülltonne zu entsorgen.

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Neue EU-Verordnung ab dem 18. Februar

Doch genau damit soll nun Schluss sein. Zwar sollen die Verbraucher in Deutschland schon jetzt ihre Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen. Dennoch tun es viele. Die neue EU-Verordnung soll dem entgegenwirken. Sie sieht im Kern vor, dass Händler und Verkäufer (dies gilt sowohl vor Ort als auch online) dazu verpflichtet werden, die kostenlose Rückgabe von Batterien und Akkus deutschlandweit zu gewährleisten. Vor Ort geschieht dies beispielsweise durch das Aufstellen von Sammelbehältern. Wer sein Produkt online gekauft hat, soll die Möglichkeit des kostenlosen Versands mit der Post bekommen.

Verpflichtend mit zusätzlichen anderen Vorschriften wird dies jedoch erst ab dem 18. August dieses Jahres. Dann kommt eine weitere Pflicht auf die Händler zu: Jede Batterie muss eine Produkt-, Serien- oder Chargennummer besitzen. Der Hersteller oder Importeur muss zudem seine vollständigen Kontaktdaten bekannt geben. Außerdem dürfen zukünftig Batterien und Akkus ohne das CE-Siegel nicht mehr verkauft werden.